Anpassung des pauschalierenden Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) beschlossen
11.04.2014
Das Vergütungssystem für psychiatrische Kliniken soll laut Mitteilung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) künftig eine zielgenauere Abrechnung ermöglichen. Die Selbstverwaltungspartner – der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) – hätten sich auf eine neue Vereinbarung zum pauschalierenden Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) verständigt. Ab kommendem Jahr treten die Änderungen in Kraft, mit denen eine gerechtere Vergütung erreicht und bestehende Fehlanreize abgebaut werden sollen.
Vor rund zwei Jahren wurde das PEPP eingeführt und stand anfangs erheblich in der Kritik. Denn zum Beispiel würden durch die Fallpauschalen, deren Tagessätze sich mit der Dauer des Aufenthalts reduzieren, Anreize für eine termingerechte Entlassung geschaffen, auch wenn psychisch schwer kranke Menschen möglicherweise noch nicht geheilt wurden, so einer der wesentlichen Kritikpunkte. Die Ansatzpunkte wurden laut Mitteilung des GKV-Spitzenverbandes auch von „den Selbstverwaltungspartnern aufgegriffen und eine Überarbeitung des Pauschalenkatalogs beauftragt.“ Dieser sollte künftig den Versorgungsaufwand der psychiatrischen Patientengruppen präziser abbilden und beispielsweise durch die Einführung ergänzender „Entgelte für bestimmte Intensivbehandlungen und 1:1-Betreuungen bei Erwachsenen“ die bekannten Fehlanreize beseitigen. Zu diesem Zweck wurden auch „indikations- und verweildauerabhängig gleiche Tagessätze“ vereinbart.
Krankenkassen und Kliniken beschließen Anpassung des Abrechnungssystems
Mit dem aktuellen Beschluss zur Anpassung des Entgeltsystems haben alle Beteiligten den gemeinsamen Willen bewiesen, „das als lernendes System konzipierte Vergütungssystem für Psychiatrie und Psychosomatik zusammen weiterzuentwickeln“, erläuterte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg. Nun liege „der Ball bei den psychiatrischen Krankenhäusern.“ Diese seien aufgefordert möglichst bald auf das PEPP-System umzusteigen, denn nur so könne „die Vergütung sachgerecht weiterentwickelt, die Leistungsdokumentation verbessert und die längst überfälligen Qualitätssicherungsmaßnahmen vorangebracht werden.“
Uneinigkeit über die verbindlich PEPP-Einführung
Ab wann das neue Abrechnungssystem verbindlich gelten soll, bleibt zwischen den Krankenkassen und den Kliniken jedoch durchaus umstritten. Während der DKG-Geschäftsführer Georg Baum sich gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ für eine Verlängerung der Optionsphase aussprach, betonte Johann-Magnus v. Stackelberg in der Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, dass „eine Verlängerung der Optionsphase, wie sie von einigen Krankenhausvertretern derzeit ins Gespräch gebracht wird, vollkommen kontraproduktiv“ wäre. (fp)
Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de
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