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„Legal Highs“: Legale Rauschmittel können zu Vergiftungen führen

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
2. Februar 2016
in News
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Große Sorge über „Legal Highs“ – Legale Rauschmittel enorm gesundheitsschädlich
Man kann sie einfach übers Internet bestellen oder teilweise auch in Geschäften erwerben. Hinter „Legal Highs“ vermuten die meisten Menschen daher zunächst harmlose Substanzen. Doch der Konsum der legalen Rauschmittel kann schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben. Experten raten dringend von der Einnahme ab.

Als Kräutermischungen oder Badesalze getarnt
In vielen Fällen kommen sie harmlos als Kräutermischungen oder Badesalze daher und werden rechtmäßig über das Internet oder auch Läden vertrieben. Doch sie sind gefährlich wie manche illegale Drogen. Immer wieder warnen Gesundheitsexperten und Polizei vor legalen Drogen, sogenannten „Legal Highs“. Wie Peter Urban vom Brandenburger Polizeipräsidium laut einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa sagte, hätten sich die neuen Rauschmittel zu einem gefährlichen Phänomen entwickelt.

Legale Rauschmittel sind gesundheitsgefährdend
„Diese gelten offiziell zwar nicht als Drogen, sind aber hochtoxisch mit verheerenden Folgen für die Gesundheit“, erläuterte die Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen, Andrea Hardeling. Ähnlich äußerten sich vor kurzem auch Experten der Giftnotrufzentrale Baden-Württemberg. Sie warnten vor gefährlichen Nebenwirkungen solcher Substanzen. Je nach Zusammensetzung der Inhaltsstoffe können sich nach dem Konsum höchstgefährlicher Legal Highs psychische Beschwerden wie Panikattacken und Halluzinationen einstellen. Es kann auch zu körperlichen Beeinträchtigungen wie Blutdruckschwankungen, Übelkeit und Erbrechen, schwerwiegenden Herz-Kreislauf-Problemen, Krämpfen oder komatösen Zuständen kommen.

Konsumentin schwebte in Lebensgefahr
Was die Lage besonders problematisch macht, ist, dass die neuen Rauschmittel auf eine neugierige, experimentierfreudige und meist jüngere Käuferklientel treffen. Dies zeigen unter anderem Fälle aus Niedersachsen. So hatten sich vor kurzem in Hannover 16 Menschen nach dem Konsum massive „Legal-High“-Vergiftungen zugezogen. Der dpa zufolge schwebte eine 23-Jährige zwischenzeitlich sogar in Lebensgefahr. Doch auch Ältere greifen auf die legalen Rauschmittel zurück. Erst vor wenigen Wochen wurde aus dem bayerischen Schweinfurt über einen Großeinsatz der Polizei berichtet. Dort hatten mehrere Männer wohl Kräutermischungen geraucht und gesundheitliche Probleme bekommen. Es wurde eine große Suchaktion gestartet, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass mehrere von ihnen orientierungslos umherirren. „Die Einnahme ist wie Russisches Roulette: Man weiß eigentlich nie, welche Substanzen sich in welcher Konzentration in den Kräutermischungen befinden. Die Wirkung ist absolut unberechenbar“, so Urban laut dpa.

Industriell gefertigte Massenware
Im Jahr 2008 tauchte die Sorte „Spice“ erstmals im großen Stile in Deutschland auf. Mittlerweile besteht laut Urban eine professionelle und globalisierte Fertigungs- und Vermarktungskette. Die „Neuen psychotropen Substanzen“ (NPS) – wie die „Legal Highs“ eigentlich heißen – produziere man nicht mehr in geheimen Kellerlaboren. Es handle sich vielmehr um professionell und industriell gefertigte Massenprodukte von hoher chemischer Qualität, die auch über das Internet vertrieben werden. Dadurch kann die Ware sehr günstig angeboten werden, mit Preisen von unter zehn Euro pro Gramm.

Bei drohendem Verbot wird Zusammensetzung geändert
Urban zufolge ist es nicht so ganz einfach, Substanzen zu verbieten, weil die Hersteller auf ein drohendes Verbot sofort reagierten und die Zusammensetzungen ihrer Mischungen veränderten. „Legal Highs“ werden zwar oft als Amphetaminersatz angepriesen oder damit beworben, dass sie eben „High“ machen, doch Drogenfahndern seien laut Urban häufig die Hände gebunden, da diese Substanzen nicht verboten seien und höchstrichterliche Entscheidungen hierzu vorliegen. Im Juni 2014 hatte der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass „Legal Highs“ nicht mehr unter Arzneimittelgesetze fallen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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