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Leichtere Beantragung von Mutter-Kind-Kuren

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
8. Februar 2012
in News
Leseminuten 3 min

Neue Richtlinien für die Zustimmung und Ablehnung von Mutter-Kind-Kuren

08.02.2012

Künftig können geplagte Eltern leichter eine Mutter-Kind-Kur beantragen. In einer gemeinsamen Erklärung des GKV-Spitzenverbandes, des Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. sowie des Deutschen Müttergenesungswerkes machten die Verbände darauf aufmerksam, dass nunmehr nach längeren Verhandlungen die „Begutachtungsrichtlinie Vorsorge und Rehabilitation“ komplett überarbeitet worden ist. Bei den einheitlichen Richtlinien wurden auch emotionale Erschöpfungszustände oder Eheprobleme mit berücksichtigt.

Mutter-Kind-Kuren können leichter beantragt werden
Künftig wird es für Mütter und Väter einfacher werden, eine Mutter bzw. Vater-Kind-Kur bei den gesetzlichen Krankenkassen zu beantragen. Auf eine einheitliche Regelung haben sich alle beteiligten Verbände und Institutionen geeinigt. In den letzten Jahren haben die Sparanstrengungen der Krankenkassen zu einem deutlichen Rückgang der genehmigungspflichtigen Mutter-Kind-Kuren geführt. Im Jahre 2009 wurde bereits ein Rückgang von 6 Prozent und im Jahre 2010 sogar um 10 Prozent registriert. Im ersten Halbjahr 2011 wurden etwa 35 Prozent aller Anträge geplagter Eltern abgelehnt.

Ablehnungen waren oft willkürlich
Von Seiten der Bundesregierung und Opposition wurde mehrfach kritisiert, dass die Ablehnungen „vielfach unbegründet und daher willkürlich waren.“ Die neu gestaltete Richtlinie soll nun „Transparenz über die sozialmedizinischen Empfehlungen und Leistungsentscheidungen“ erbringen, wie der Verband der gesetzlichen Krankenkassen betonte. Damit betroffene Eltern mit ihren Kindern leichter eine Kur beantragen können, wurden auch Kriterien wie Erschöpfung, Ängste, ständiger Zeitdruck, Mehrfachbelastungen in Beruf und Familie sowie ständige Schlafstörungen mit aufgenommen. Schließlich bedingen die Gesundheitlichen Störungen eine Vielzahl von körperlichen und psychischen Erkrankungen.

Arzt muss Kur als medizinisch sinnvoll erachten
Seit dem Jahre 2007 haben Kassenpatienten einen gesetzlichen Anspruch auf eine gemeinsame Kur mit ihren Kindern, wenn der Hausarzt zu der Überzeugung gelangte, dass die Maßnahme im medizinischen Sinne begründet ist. Die Diagnose als solche reicht aber vielfach nicht aus, um die Kur tatsächlich anzutreten. Erst muss die Krankenkasse ihr Einverständnis geben. Häufig wurden die Anträge mit der Begründung abgelehnt, zunächst müssten ambulante Maßnahmen in die Wege geleitet werden, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht berichtet. Allerdings gebe es bei Kuren dieses Prinzip nicht. Zudem hatten viele Kassen keine ausreichenden Rechtsbehelfsbelehrungen mit den Ablehnungsbescheiden gesandt.

Bundesregierung zeigt sich zufrieden
Sind die Neuerungen ein Garant dafür, dass mehr Kuren bewilligt werden? Zunächst sind die im Auftrag des gemeinsamen Gesundheitsausschusses und des Bundesgesundheitsministeriums überarbeiteten Richtlinien eine Form, damit Ablehnungen auch nachvollziehbar begründbar werden. Nach Meinung des Gesundheitsministers Daniel Bahr (FDP) sind die „Überarbeitungen eine „spürbare Verbesserung der Bewilligungspraxis der Krankenkassen im Sinne der betroffenen Mütter und Väter“. Die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ergänzte, dass „Erkrankte und von Krankheiten bedrohte Eltern zukünftig mehr Hoffnungen haben können, dass eine bedarfsgerechte Antragsbearbeitung umgesetzt wird“.

Alle Gesprächspartner betonen, dass alle „wissenschaftliche Erkenntnisse des Forschungsverbundes Familiengesundheit“ mit in die Erarbeitung einflossen. Schließlich seien die „Gespräche zu einem guten Ergebnis“ gelangt, um eine „bedarfsgerechtere Antragsbearbeitung und Versorgung von gesundheitlich beeinträchtigen Familien“ zu erreichen. Nach dem Anstieg der Ablehnungsbescheide in der Vergangenheit wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob die Richtlinie nicht nur mehr Transparenz bringt, sondern mehr Eltern das Angebot nutzen können. (sb)

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Bild: Lucie Kärcher / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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