• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Urteil: Mit drei Jahren geht’s von der Krippe in die Kita

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
19. August 2017
in News
Teile den Artikel

Verwaltungsgericht Osnabrück: Behinderung begründet keine Ausnahme
Mit drei Jahren müssen Kinder von der Krippe in eine Kindertageseinrichtung wechseln. Das gilt auch dann, wenn das Kind wegen einer Behinderung den Entwicklungsstand eines Dreijährigen noch nicht erreicht hat, wie das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem am Freitag, 18. August 2017, bekanntgegebenen Eilbeschluss vom Vortag entschied (Az.: 4 B 14/17).

Es wies damit einen Jungen aus dem Landkreis Emsland ab. Er hat einen angeborenen Gendefekt und ist daher in seiner Entwicklung deutlich verzögert.

Früher hatte der Junge eine integrative Betreuung in einer Krippe erfahren. Anlässlich seines dritten Geburtstags wies der Landkreis darauf hin, dass er nun in einen Kindergarten wechseln müsse. Der Kreis bot hierfür auch einen Platz in einem integrativen Kindergarten an. Seine Eltern wünschten jedoch, dass der Junge in seiner Krippe bleiben kann.

Den Antrag der Eltern auf Erlasse einer entsprechenden einstweiligen Anordnung wies das Verwaltungsgericht Osnabrück nun ab. Das Sozialgesetzbuch unterscheide ausdrücklich zwischen Kindern vor und nach Vollendung des dritten Lebensjahres: Vorher habe das Kind Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Krippe, danach auf einen Kita-Platz.

Dies sei „eine starre Altersgrenze ohne Ausnahmen“, betonte das Verwaltungsgericht. Auch der Umstand, dass hier das Kind nachweislich auf dem Entwicklungsstand eines unter Dreijährigen sei, könne daher nicht zu einer Ausnahme führen.

Ein Verstoß gegen besondere Schutzrechte für behinderte Menschen, etwa die UN-Behindertenrechtskonvention, liegt nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts Osnabrück darin nicht. mwo

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Studie: Verhaltenstherapien besonders effizient bei ADHS im Erwachsenenalter

Neuer Wirkstoff gegen chronische Infektionen entdeckt

Jetzt News lesen

Eine Frau hält ein rotes Herz in der Hand.

Herzschwäche: Wirkstoff aus Fingerhut kann nachweisbar helfen

13. November 2025
Verschiedene Gemüsesorten auf einem Schneidebrett

Vegane Ernährung: Mangel an essentiellen Aminosäuren droht

12. November 2025
Finger zeigt auf den Schriftzug "Vitamin D" vor blauem Himmel mit strahlender Sonne.

Schon leichter Vitamin-D-Mangel verkürzt unsere Lebenserwartung signifikant

12. November 2025
Mann mit Herzinfarkt wird wiederbelebt.

Lebenserwartung: Fettleber erhöht frühzeitiges Sterberisiko

12. November 2025
Schematische Darstellung des Hippocampus in zwei Köpfen - von vorne und von der Seite.

Alzheimer: Warum vergessen Betroffenen Familie & Freunde?

12. November 2025
Frau sitzt im Bett und hält ihre Hände an den schmerzenden Bauch

Darmflora: Spezielle Bakterien können Darmentzündungen heilen

11. November 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR