Die PKV Allianz will ihre Beiträge erhöhen. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hatte im Vorfeld Zuschläge für einen Tarifwechsel innerhalb der Krankenversicherung untersagt.
(28.06.2010) Die Private Krankenkversicherung (PKV) der Allianz wird in den kommenden Woche ihre Beiträge für einzelne Tarife erhöhen. Der Grund für diesen Schritt ist ein neuerliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die obersten Richter hatten der "Allianz Private Krankenversicherungs-AG" untersagt, pauschale Zuschläge von Versicherten zu erheben, wenn diese von einem teureren Tarif in einen günstigen wechseln wollten. Die Allianz erhob von den Wechselwilligen einen Aufschlag von 20 Prozent. Das Urteil dürfte auch als Signal für andere private Versicherer gelten (Az. 8 C 42 09). Das Urteil ist rechtskräftig.
Zusätzlich muss die Allianz nun sämtliche erhobene Zuschläge die durch einen Tarifwechsel erhoben wurden, zurück erstatten. Nach Angaben der PKV Versicherung werde den betroffenen Mitgliedern das Geld automatisch ersattet, es müssen keine gesonderten Anträge gestellt werden. Nun wird Allianz darüber nachdenken müssen, wie die verlorenen Beiträge wieder eingenommen werden können. Fest steht, dass Tarife mit der Bezeichnung "Aktimed" Tarifsteigerungen erfahren werden. Aktimed wurde bislang Neukunden zu sehr günstigen Konditionen angeboten. Wollte ein Altkunde ebenfalls in den kostengünstigen Tarif wechseln, so musste dieser einen Zuschlag entrichten. Dadurch wurde der Tarif für Altkunden nicht lohnenswert, da der Tarif so dann nicht mehr günstig war.
Die Allianz bestätigte, dass nun bei den Aktimed Tarifen höhere Beiträge berechnet werden. Wie die Allianz erklärte, werden die Beiträge für Neukunden, Bestandskunden, die in den "Aktimed-Tarif" wechseln, sowie für bestehende Versichertenverträge teilweise angehoben. Die genaue Höhe der Beitragsanhebung steht allerdings noch nicht fest. (sb)
Autoren- und Quelleninformationen
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.