Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich neue Arzneien einstellen
10.01.2013
Zahlreiche gesetzlich Krankenversicherte müssen sich laut Angaben des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) derzeit auf neue Medikamente einstellen, wenn sie wie gewohnt ihre Rezepte in der Apotheke einlösen. Der Grund sind die neu ausgehandelten Rabattverträge zwischen den Krankenkassen und den Arzneimittelherstellern.
Die Rabattverträge sichern den einzelnen Krankenkasse Rabatte auf den bundeseinheitlichen Apothekenverkaufspreis bei bestimmten Arzneien durch die jeweiligen Hersteller. Laut Angaben des DAV sind die Apotheken anschließend verpflichtet, auf Verschreibungen der Ärzte das von den Kassen vorgesehene Rabattarzneimittel abzugeben, solange dies bei Wirkstoff, Wirkstärke, Packungsgröße und Zulassung für das Anwendungsgebiet, den gewünschten Zweck erfüllt. Da die Rabattverträge jedoch rund alle zwei Jahre kassenspezifisch neu ausgehandelt werden, müssen sich die Patienten regelmäßig auf ein neues Medikament einstellen. Auch im Jahr 2013 sind bei vielen Krankenkassen neue Rabattverträge in Kraft getreten, so die Mitteilung des DAV.
Umstellung für Millionen Patienten bei den Arzneimitteln
Aufgrund der neuen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelherstellern müssen sich derzeit zahlreiche gesetzlich krankenversicherte Patienten auf neue Arzneimittel einstellen, berichtet der Deutsche Apothekerverband. „Bei den Rabattarzneimitteln müssen Millionen Patienten im Laufe der Jahre immer wieder umgestellt werden“, erläuterte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Dies führe insbesondere „bei chronisch kranken Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, zur Verunsicherung.“ Sie erhalten scheinbar ohne Grund plötzlich ein neues Medikament, obwohl auf dem Rezept das gleiche vermerkt ist, wie zuvor. Hier gelinge es „nur mit pharmazeutischer Kompetenz und großem persönlichen Engagement (der Apotheker), das Vertrauen der Patienten in ihre Medikation wieder herzustellen“, berichtet die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).
Änderungen der Rabattverträge bei den gesetzlichen Krankenkassen
Geändert haben sich unter anderem die Rabattverträge der IKK Classic, der Betriebs- und Innungskrankenkassen, der Techniker Krankenkasse und der AOKen. Bei der IKK Classic mit ihren rund 2,6 Millionen Mitgliedern seien für 150 Wirkstoffe zum 01. Januar 2013 neue Rabattverträge ausgehandelt worden, bei dem AOK-Verbund (rund 24 Millionen Mitglieder) für mehr als 20 Wirkstoffe, so die Mitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Bei der Techniker Krankenkasse (8,2 Millionen Mitglieder) gelten die neuen Rabattverträge ab dem 01. Februar für mehr als 20 Wirkstoffe und auch bei den Betriebs- und Innungskrankenkassen (rund acht Millionen Versicherte) treten die neuen Rabattverträge für mehr als 150 Wirkstoffe ab Februar in Kraft. Seit April 2007 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit in direkten Verhandlungen mit den Pharmaherstellern einen Rabatt für Medikamente auszuhandeln. Dies spart den Krankenkassen Millionen, bedeutet für die Patienten jedoch regelmäßig Umstellungen. (fp)
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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
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