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Rechtsurteil: Müssen Kaffeeprodukte demnächst vor möglichen Krebsrisiken warnen?

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
31. März 2018
in News
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Starbucks und Co müssen Kaffee mit Krebswarnung versehen

Starbucks und andere Kaffee-Anbieter sollen ihre Kaffeeprodukte mit einer Krebswarnung versehen. Das hat ein Richter im US-Bundesstaat Kalifornien entschieden. Die Unternehmen konnten offenbar nicht beweisen, dass eine chemische Verbindung, die beim Rösten entsteht, nicht gesundheitsschädlich sei.

Kaffee-Produkte müssen mit Krebswarnung versehen werden

Im US-Bundesstaat Kalifornien hat ein Richter entschieden, dass die Kaffeehauskette Starbucks und andere Kaffee-Anbieter auf ihren Kaffee-Produkten künftig vor Krebsgefahren warnen müssen. Laut einem Bericht der „Los Angeles Times“ erklärte der Richter Elihu M. Berle, dass die Unternehmen nicht beweisen konnten, dass die Gefahr, die von einer chemischen Verbindung ausgehe, die beim Rösten von Kaffee entstehe, zu vernachlässigen sei.

Krebsauslösende Substanzen

Der Richterspruch erfolgte nachdem die Nichtregierungs-Organisation „CERT“ („Council for Education and Research on Toxics“) Klage gegen mehr als 90 Kaffeeröster eingereicht hatte, weil diese nicht vor einer hohen Konzentration von Acrylamid in ihren Produkten warnen würden.

Diese Substanz gehört zu den über 850 bestätigten oder vermuteten Karzinogenen, vor denen nach kalifornischem Gesetz gewarnt werden muss.

Berle erklärte, dass Wissenschaftler, die im Namen der Kaffeefirmen ausgesagt haben, nicht bewiesen haben, dass der Gehalt an Acrylamid in ihren Produkten akzeptabel sei.

Acrylamid in Lebensmitteln

Acrylamid steht schon seit langem in Verdacht, Krebs zu erregen.

So hat etwa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vor Jahren vor dem erhöhten Krebsrisiko durch Acrylamid in Lebensmitteln gewarnt.

Die britische Food Standards Agency (FSA) berichtet auf ihrer Webseite zwar ebenfalls, dass sich dieser Stoff in Studien bei Tieren als krebserregend gezeigt hat, bei Menschen fehle ein solcher Nachweis jedoch.

Genotoxischer Stoff entsteht beim starken Erhitzen

Acrylamid entsteht beim starken Erhitzen von stärkehaltigen Lebensmitteln, die auch die Aminosäure Asparagin enthalten.

Ab Temperaturen von rund 120 Grad bildet sich in solchen Lebensmitteln Acrylamid, ein Stoff der genotoxisch ist. Das heißt, er schädigt die DNA.

In der Vergangenheit wurden bei Untersuchungen in Chips, Bratkartoffeln und Tiefkühlpommes oft hohe Acrylamid-Gehalte festgestellt.

„Den höchsten Gehalt an Acrylamid haben Kartoffelprodukte wie Chips, Kartoffelpuffer und Pommes frites sowie Getreideprodukte wie zum Beispiel Knäckebrot, Kräcker und Kekse“, schreibt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer Mitteilung. Aber auch Kaffee enthält, je nach Röstungsgrad, mehr oder weniger viel Acrylamid.

Auswirkungen auf den Geschmack

Laut Berle konnte der Kläger Beweise für die gesundheitsschädigende Wirkung vorlegen, während der Beklagte diese nicht widerlegen konnte.

Wie es in dem Bericht der „Los Angeles Times“ heißt, hatte die Kaffeeindustrie behauptet, dass es unmöglich sei, Acrylamid zu eliminieren, ohne den Geschmack zu beeinflussen. Zudem sei die enthaltene Menge harmlos.

CERT-Anwalt Raphael Metzger, sagte, er hoffe, die Entscheidung des Richters bringe die Unternehmen dazu, sich zu verpflichten, den Acrylamidanteil in Kaffee zu reduzieren.

„Wenn mich meine Sucht dazu zwingt, Kaffee zu trinken, würde ich es bevorzugen, Acrylamid-freien Kaffee zu trinken“, so Metzger. Über die Unternehmen meinte er: „Sie wollen sich einfach nicht ändern. Sie wollen so weitermachen wie bisher.“

Beide Seiten haben nun die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Danach will Berle die endgültige Entscheidung treffen.

Laut dem Richter sieht das Gesetz vor, dass ein Verbraucher zwischen einem US-Cent und 2.500 US-Dollar Entschädigung erhalten könne, wenn er nicht davor gewarnt wurde, dass er einer gefährlichen Chemikalie ausgesetzt war. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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