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Rückruf: Bei diesen Süßwaren besteht Erstickungsgefahr

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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18. August 2020
in News
Einkaufswagen zwischen Supermarktregalen
Das BVL warnt vor mehreren Gelee-Süßigkeiten, von denen ein erhöhtes Erstickungsrisiko beim Verzehr ausgeht. (Bild: Marco2811/stock.adobe.com)
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Erstickungsgefahr bei diesen Gelee-Süßigkeiten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) warnt vor verschiedenen Gelee-Süßwaren. Die aus Asien importierten Süßigkeiten können im Hals stecken bleiben, sodass eine erhöhte Erstickungsgefahr beim Verzehr besteht. Die betroffenen Produkte werden zurückgerufen.

Auf dem Verbraucherschutzportal „lebensmittelwarnung.de“ warnt das BVL vor importierten Gelee-Süßwaren. Die Sorten Pipo Cup Jelly, Fruit Flavour Jelly Cup und Mix Jelly Pudding sollten nicht verzehrt werden. Es besteht Erstickungsgefahr! Der Rückruf betrifft alle Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten. Grund für die erhöhte Gefahr ist der enthaltene Zusatzstoff Carrageen (E 407).

Bei diesen Gelee-Süßwaren in Minibechern besteht eine erhöhte Erstickungsgefahr. (Bild: lebensmittelwarnung.de)

Schlechte Informationslage

Es wird leider nicht darüber informiert, in welchen Verkaufsstellen die oben genannten Artikel angeboten wurden. Auch der genaue Hersteller wird nicht genannt. Laut BVL wurden die Gelee-Süßwaren in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland angeboten.

Zudem wird nicht erwähnt, wo die Kundinnen und Kunden die Ware umtauschen können. Es wird daher empfohlen, die Artikel zur jeweiligen Verkaufsstelle zurückzubringen.

Gelee-Süßwaren in Minibechern

Bei den betroffenen Artikeln handelt es sich um sogenannte Gelee-Süßwaren in Minibechern. Die Geleemasse schmilzt beim Verzehr nicht im Mund, sondern muss durch kräftiges Kauen zerkleinert werden. Insbesondere bei Kindern und älteren Personen besteht die Gefahr, dass die Masse im Mund als Ganzes verschluckt wird und im Hals hängen bleibt.

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Rückrufen mit dieser Art von Süßware. Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2004 das Inverkehrbringen und die Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern, die Glukomannan und anderen Geliermitteln wie Carrageen (E 407) enthalten, wegen der erhöhten Erstickungsgefahr verboten.

Was ist Carrageen?

Carrageen ist ein Sammelbegriff für langkettige Kohlenhydrate, die aus Rotalgen gewonnen werden. Das Extrakt wird häufig als Geliermittel E 407 in Puddings, Speiseeis, fertigen Salatsoßen oder Suppen verwendet. Von der Weltgesundheitsorganisation WHO sowie von der amerikanischen U.S. Food and Drug Administration (FDA) wird Carrageen als harmlos bewertet. Bei Gelee-Süßwaren in Minibechern tritt jedoch eine ungünstige Kombination von Konsistenz, Form, Größe und Art des Verzehrs auf, weshalb eine erhöhte Erstickungsgefahr besteht. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • BVL: Rückruf Gelee-Süßwaren in Minibechern (veröffentlicht: 17.08.2020), lebensmittelwarnung.de
  • Amtsblatt der Europäischen Union: Aussetzung des Inverkehrbringens und der Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern (13. April 2004), mobil.bfr.bund.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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