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Rückruf bei Rewe für beliebten Knabber-Snack

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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10. November 2024
in News
Eingangsbereich einer REWE-Filiale in Kaltenkirchen.
Die Snäcky Knabbergebäck GmbH ruft einen beliebten Knabber-Snack zurück, der bei Rewe verkauft wurde. (Bild: Björn Wylezich/stock.adobe.com)
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Derzeit findet bei Rewe ein Rückruf für einen beliebten Knabber-Snack statt, in dem sich Fremdkörper befinden könnten. Aufgrund einer möglichen Verletzungsgefahr wird von einem Verzehr des betroffenen Artikels abgeraten.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf der Firma Snäcky Knabbergebäck GmbH für einen Knabber-Snack, der bei Rewe verkauft wurde.

Produkt könnte Glasscherben enthalten

Das Unternehmen Snäcky Knabbergebäck GmbH aus dem niedersächsischen Hankensbüttel hat einen Rückruf für den Artikel „ja! Paprika Kartoffelsticks“ in der 125-Gramm-Packung gestartet. Das Produkt kann möglicherweise Glasscherben enthalten, warnt der Hersteller.

Laut einer Verbraucherinformation der Firma ist von dem Rückruf ausschließlich Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 11.04.2025 und der Chargennummer L0010087303 betroffen. Der Aufdruck dieser Angaben befindet sich auf der Rückseite der Verpackung.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen des betroffenen Artikels Glasscherben befinden, schreibt das Unternehmen. Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird daher vom Verzehr des Produktes abgeraten. Das BVL weist auf eine mögliche Verletzungsgefahr im Mund und den Verdauungsorganen hin.

Wie mitgeteilt wird, haben die Snäcky Knabbergebäck GmbH und das betroffene Handelsunternehmen umgehend reagiert und die entsprechende Ware sofort aus dem Verkauf genommen. Andere Artikel und weitere Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die das entsprechende Produkt mit dem genannten MHD und der Chargennummer gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: ja! Paprika Kartoffelsticks, 125 Gramm, (Abruf: 10.11.2024)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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