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Rückruf-Aktion für Brotaufstrich wegen möglicherweise enthaltenen Metallteilen

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
4. März 2017
in News
Wegen möglicherweise enthaltener Metallpartikel ruft der Hersteller den Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy zurück. (Bild: www.lebensmittelwarnung.de)
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Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy wegen Verdacht auf Metallpartikel zurückgerufen
Werden Lebensmittel im Rahmen der Herstellung verunreinigt, kann dies ein erhebliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Bei Verdacht auf Verunreinigungen ist daher ein entsprechender Warenrückruf geboten. So hat der Hersteller des Brotaufstrichs „Lotus Biscoff Crunchy“ aktuell eine Rückrufaktion für den Aufstrich gestartet, nachdem mögliche Verunreinigungen mit Metallpartikel bekannt geworden waren.

Der Hersteller Lotus Bakeries ruft das Produkt „Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy“ wegen möglicherweise auftretender Verunreinigungen mit kleinen Metallpartikeln zurück. Vertrieben wurde dieser in fast allen Bundesländern. Betroffen ist der Brotaufstrich mit Mindesthaltbarkeitsdatum im Februar 2018. Von einem Verzehr des Brotaufstrichs rät der Hersteller dringend ab. Gegen Erstattung des Kaufpreises könne das Produkt in den Verkaufsstelle zurückgegeben werde, so die Mitteilung von Lotus Bakeries.

Wegen möglicherweise enthaltener Metallpartikel ruft der Hersteller den Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy zurück. (Bild: www.lebensmittelwarnung.de)

Betroffene Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum im Februar 2018
Den Angaben des Herstellers zufolge ist ausschließlich der „Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy“ mit folgenden Chargennummern und Haltbarkeitsdaten betroffen: Charge L7005109 und Mindesthaltbarkeitsdatum 05. Februar 2018, Charge L7005309 mit Mindesthaltbarkeitsdatum 05.Februar 2018, Charge L7011209 mit Mindesthaltbarkeitsdatum 11. Februar 2018, Charge L7023309 mit Mindesthaltbarkeitsdatum 23. Februar 2018 und Charge L7030309 mit Mindesthaltbarkeitsdatum 28.Februar 2018. Erkennbar sei der Brotaufstrich leicht an seinem gelben Deckel, auf dem auch das Mindesthaltbarkeitsdatum angebracht ist.

Brotaufstrich wurde in fast allen Bundesländern angeboten
Verkauft wurde der Brotaufstrich in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Betroffen sei ausschließlich der Brotaufstrich mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten und dem gelben Deckel. Lotus Biscoff Brotaufstrich mit rotem Deckel erfülle in vollem Umfang die Qualitätskriterien.

Metalldetektor zu unpräzise eingestellt
Der Rückruf erfolgt laut Angaben des Hersteller weil bei einem Co-Packer, der für das Abfüllen zuständig war, festgestellt wurde, dass die Einstellung des Metalldetektors in dem genannten Zeitraum nicht präzise ausfiel. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass sich Metallpartikel in dem Brotaufstrich befinden. Wer eins der Gläser erworben hat, bekomme sein Geld zurück. Der Hersteller Lotus Bakeries entschuldigt sich in einer entsprechenden Pressemitteilung bei allen Verbraucherinnen und Verbrauchern für die entstanden Unannehmlichkeiten. (fp)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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