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Rückruf für Nudeln wegen Schimmel

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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13. Oktober 2024
in News
Leerer Einkaufswagen im Supermarkt
Der Hersteller Bernbacher informiert über einen Rückruf für das Produkt „Die Guten Buchstaben Nudeln“ 2x125g. (Bild: Warakorn/stock.adobe.com)
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Das Unternehmen Josef Bernbacher & Sohn GmbH & Co. KG hat einen Rückruf für Nudeln gestartet, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass das betroffene Produkt mit Schimmel belastet ist.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berichtet auf seinem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ über einen Rückruf für Nudeln des Herstellers Josef Bernbacher & Sohn GmbH & Co. KG.

In allen deutschen Bundesländern verkauft

Betroffen von dem Rückruf ist demnach das Produkt „Die Guten Buchstaben Nudeln“ 2 x 125 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07.03.2026 und der Losnummer L3055264 sowie mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 20.03.2026 und der Losnummer L3055490.

Dem Unternehmen zufolge kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Nudeln vereinzelt mit Schimmel belastet sind.

Die „Bernbacher Die Guten Buchstaben Nudeln“ wurden bei REWE, Edeka, Kaufland, Transgourmet, Tegut, Marktkauf, Hamberger, Großer Kern, V-Markt, Kaes, Globus sowie Norma in allen deutschen Bundesländern verkauft.

Kaufpreis wird erstattet

Wie es in einer Kundeninformation des Herstellers Josef Bernbacher & Sohn GmbH & Co. KG heißt, reagierte Bernbacher aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes umgehend und ließ die „Buchstaben Nudeln“ aus dem Verkauf nehmen.

Das Produkt kann in allen Filialen des genannten Handels zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Das Unternehmen entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten und weist darauf hin, dass von dem Rückruf ausschließlich die „Die Guten Buchstaben Nudeln“ mit dem oben genannten Mindesthaltbarkeitsdatum 07.03.2026 und der Losnummer L3055264 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.03.2026 und der Losnummer L3055490 betroffen sind.

Nicht verzehren

Der Verzehr von mit Schimmel belasteten Lebensmitteln kann laut Fachleuten zu Symptomen wie beispielsweise Erbrechen und Durchfall führen. Daher sollten solche Speisen nicht mehr verzehrt, sondern entsorgt werden. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittelwarnung: Die Guten Buchstaben Nudeln 2x 125 Gramm, (Abruf:13.10.2024)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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