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Rückruf: Gluten in Lidl Kartoffelsnacks

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
28. August 2012
in News
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Gluten trotz Aufschrift "Glutenfrei" in Kartoffelsnacks bei Lidl

28.08.2012

Die Discounter-Supermarktkette „Lidl“ warnt seine Kunden vor dem Verzehr der Kartoffelsnacks der Hausmarke „Crusti Croc“, wenn diese an einer Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) leiden. In dem Produkt „Teddy’s HiT“ des Herstellers „Top Snacks GmbH“ sei in einer Charge trotz des Hinweises auf der Verpackung „glutenfrei“ eine geringe Menge an Gluten vorhanden, wie die Pressestelle des Konzerns am Dienstag in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) mitteilte.

Betroffen von dem ungewollten Anteil von Gluten seien jedoch nur die Produkte mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01/2013 sowie der Chargennummer "LA 203.28A23:34". Betroffene, die die Kartoffelsnacks bereits erworben haben und an einer Glutenunverträglichkeit leiden, sollten die Snacks nicht essen, sondern zum Supermarkt zurückbringen, da ansonsten gesundheitliche Beschwerden drohen. Dort wird der Kaufpreis gegen Vorlage des Kassenbons anstandslos erstattet.

Werden Gluten bei einer Unverträglichkeit zugeführt, leiden die Betroffenen an chronischer Müdigkeit, Durchfall, Fettstuhl, Kraftlosigkeit, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen und weiteren möglichen Symptomen. Die meisten Menschen vertragen jedoch Gluten. Daher betonte der Konzern, dass alle anderen Personen bedenkenlos die Kartoffelsnacks auch mit dem benannten Mindesthaltbarkeitsdatum essen können, auch wenn Gluten enthalten sind. (sb)

Lesen Sie auch:
Glutenunverträglichkeit: Krank durch Getreide

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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