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Rügenwalder-Wurst-Rückruf: Verletzungsgefahr durch scharfkantige Fremdkörper

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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9. Februar 2020
in News
Eine Frau steht vor einem Regal im Supermarkt.
Achtung: Es befindet sich derzeit eine bekannte Markenwurst mit scharfkantigen Plastikteilchen im Umlauf. (Bild: lado2016/stock.adobe.com)
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Verletzungsgefahr: Rügenwalder Mühle ruft Wurst zurück

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Hersteller selbst sowie mehrere Supermarktketten wie beispielsweise Rewe warnen vor einer beliebten Markenwurst, in der sich scharfkantige Fremdkörper befinden können. Offenbar führte ein Produktionsfehler zu der Verunreinigung. Es besteht Verletzungsgefahr. Die Wurst sollte nicht mehr konsumiert werden.

Der Hersteller Rügenwalder Mühle ruft den Fleischartikel „Schinken Spicker Bunte Paprika Lyoner 80 Gramm“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 02. März 2020 und der Chargennummer BL0401 zurück. Nach Angaben des Herstellers können sich in der Wurst bis zu ein Zentimeter große, scharfkantige Plastikpartikel befinden.

Rückruf: Rügenwalder Mühle „Schinken Spicker Bunte Paprika Lyoner 80 Gramm“, Mindesthaltbarkeitsdatum 02. März 2020, Chargennummer BL0401. (Bild: Rügenwalder Mühle)

Bitte nicht verzehren

„Aufgrund eines technischen Defekts kann nicht vollkommen ausgeschlossen werden, dass scharfkantige Fremdkörper in der Verpackung enthalten sind“, schreibt die Supermarktkette Rewe in einer Kundeninformation. Auch der Hersteller selbst warnt auf der Firmenwebseite: „Beim versehentlichen Verschlucken kann von diesen Fremdkörpern eine Gesundheitsgefahr ausgehen.“ Bei den Fremdkörpern handele es sich um weiße Kunststoffteilchen mit etwa einem Zentimeter Kantenlänge. Kunden, die die Wurst bei Rewe erworben haben, können sie in einer Rewe-Filiale abgeben. Der Kaufpreis werde dort erstattet.

Andere Produkte des Herstellers sind nicht betroffen

Der Hersteller Rügenwalder Mühle betont, dass nur der oben genannte Artikel mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum und der genannten Chargennummer betroffen ist. Von anderen Sorten (inklusive anderer Schinkenspiker-Varianten), Mindesthaltbarkeitsdaten oder Chargennummern gehe keine Gefahr aus.

Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde die vom Rückruf betroffene Wurst in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen angeboten.

Waren werden aus dem Verkauf entfernt

Der Hersteller hat nach eigenen Angaben bereits die Rückholung der Produkte aus dem Handel veranlasst. Darüber hinaus hat Rügenwalder Mühle ein Service-Telefon für Fragen zum Rückruf unter der Nummer 04403-66345 eingerichtet. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Rügenwalder Mühle (veröffentlicht: 07.02.2020), lebensmittelwarnung.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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