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Samenspenden von der Steuer absetzen

Fabian Peters
Verfasst von Fabian Peters
21. Februar 2011
in News
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Künstliche Befruchtung künftig von der Steuer absetzbar

21.02.2011

Samenspenden sind als Maßnahmen der künstlichen Befruchtung künftig von der Steuer absetzbar. Dies berichtet das Nachrichten-Magazins „Der Spiegel“ mit Bezug auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Die Kosten einer künstlichen Befruchtung können Ehepaare künftig von der Steuer absetzen. Dies gelte auch für Samenspenden, bei denen die Spermien von einer Samenbank stammen, so die Berichterstattung im „Spiegel“.

Ehepaar zahlte über 21.000 Euro für künstliche Befruchtung
Dem Nachrichten-Magazin zufolge entschied der Bundesfinanzhof bei seinem aktuellen Urteil über die Klage eines Paares, das 21.345 Euro für eine künstliche Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) gezahlt und die Kosten im Rahmen der Steuerklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht hatte. Der Ehemann war aufgrund einer Krankheit zeugungsunfähig, so dass sich die Kläger für eine Befruchtung der Ehefrau mit Fremdsamen entschieden. Als sie die entsprechenden Kosten im Rahmen ihrer Steuererklärung geltend machen wollten, hatte das zuständig Finanzamt dies abgelehnt, da eine künstliche Befruchtung nach bisheriger Rechtslage nicht zur Heilung oder Linderung einer Krankheit diente.

Künstliche Befruchtung als medizinische Maßnahme absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat laut „Spiegel“-Berichterstattung nun der Klage des Ehepaares stattgegeben und die künstliche Befruchtung als medizinische Maßnahme gewertet, da sie eine behinderte Körperfunktion des Ehemannes ersetze. Demnach sind auch Samenspende von Fremdspendern künftig von der Steuer absetzbar. So wäre die seit 1986 in Deutschland legale Behandlungsmethode der Spermaspende zur künstlichen Befruchtung, fortan nicht von den Eltern mit Kinderwunsch allein zu tragen, sondern der Staat beteiligt sich über einen entsprechenden Nachlass in der Steuer. (fp)

Bildnachweis: HHS / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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