Schwere Bakterien-Infektion nach Operation: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Arzt
06.01.2011
Gegen einen Arzt aus Fulda hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dem Orthopäde wird vorgeworfen, in einem privaten Operationszentrum operiert zu haben, in dem sich insgesamt drei Patienten am gleichen Tag eine schwere bakterielle Infektion zugezogen haben sollen. Die Behörden nehmen an, dass die medizinischen Gerätschaften unzureichend gereinigt wurden.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Fulda soll ein Arzt in einem OP-Zentrum bei insgesamt drei Patienten einen medizinischen Eingriff unternommen haben. Nach der Operation sollen sich die Patienten sich mit Bakterien infiziert haben. Einer älteren Patientin musste aufgrund einer nachfolgenden Streptokokken-Infektion ein Bein amputiert werden. Die 60-Jährige hatte im Vorfeld in dem ambulanten Zentrum eine einfache Operation durchführen lassen. Die Frau lag zuvor drei Wochen im Koma. Bei einem weiteren Patienten, der zuvor ebenfalls in dem Medizin-Zentrum behandelt wurde, wurde ein akutes Nierenversagen diagnostiziert. Der Betroffene musste zehnmal operiert werden, damit sich der Gesundheitszustand wieder stabilisiert. Auch die dritte Patientin hat es hart getroffen. Bei ihr waren ebenfalls insgesamt zehn Eingriffe notwendig, um den Unterschenkel zu retten. Alle drei Patienten wurden am gleichen Tag im April in der Privatpraxis behandelt. Die Gesundheitsbehörden haben sofort reagiert und nach Bekanntgabe der Vorfälle die Arztpraxis zunächst geschlossen.
Laut Staatsanwaltschaft soll sich der angeklagte Arzt nicht um die Patienten in ausreichender Weise gekümmert haben, obwohl sie über massive Schmerzen klagten. Der Mediziner der bereits über 30 Jahre Berufserfahrung verfügt, zeigte sich gegenüber dem hessischen Rundfunk über den Vorfall betroffen. "Es ist erschütternd. Eine Erklärung habe ich nicht", sagte der Arzt.
Die Ermittlungsbehörden ermitteln derzeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen sowie aufgrund eines Verstoßes gegen das Medizinproduktegesetz (MPG). In diesem Gesetz ist unter anderem vorgeschrieben, wie medizinische Gerätschaften gereinigt werden. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre der Arzt dem nicht ordnungsgemäß nachgekommen. Zudem soll der Operationssaal-Saal ohne die vorgeschriebene Raumlufttechnik betrieben worden sein. Breits im Jahre 2008 waren offenbar Unzulänglichkeiten bei der Hygiene in der Praxis festgestellt worden.
Streptokokken sind Bakterien und gehören der normalen Bakteriengesellschaft an, die in und am Menschen siedeln. Zumeist sind die Bakterien völlig harmlos, einige Arten können allerdings schwere Erkrankungen auslösen. Eine Infektion findet zumeist über Tröpfen in der Luft statt, die dann durch die Atemwege aufgenommen werden. Bisher sind 84 Bakterienstämme dieser Art bekannt. In seltenen Fällen können Streptokokken einen toxischen Schock auslösen. (sb)
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