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Speicherung von Ärztlichen Behandlungsfehlern

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
15. Februar 2010
in News
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Ärztliche Behandlungsfehler: Patientenbeauftragter Zöller fordert Speicherung

In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) fordert der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), zukünftig ärztliche Behandlungsfehler in einer Datenbank zu speichern.

In einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) fordert der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), zukünftig ärztliche Behandlungsfehler in einer Datenbank zu speichern. Die Einführung eines Melderegisters könne laut Zöller in einem Patientenrechtegesetz festgeschrieben und die Daten dann öffentlich zugänglich gemacht werden. Vorerst sollen die jeweiligen Ereignisse anonym gespeichert werden. Das bedeutet, dass der Name des betreffenden Mediziners nicht auftauchen soll.

Der seit November 2009 als Patientenbeauftragter tätige Zöller hatte Ende Januar vor dem Gesundheitssausschuss des Bundestages erklärt, dass ein Patientenrechtegesetz 2011 verabschiedet werden soll. Die Initiative wurde ursprünglich von der SPD im Sommer 2009 gestartet. Ziel soll es sein, dass von Ärztefehlern betroffene Patienten einfacher und umgehender Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten.

Zusätzlich sollen nach den Vorstellungen Zöllers auch Kassenpatienten von Ärzten zukünftig Rechnungen erhalten, um unter anderem die Abrechnung von Leistungen transparenter zu gestalten. Mit diesen Maßnahmen und dem gesetzlich abgesicherten Hintergrund, werden die Rechte von Patienten gestärkt werden und die Krankenkassen können ihre Mitglieder bei Fehlentscheidungen besser unterstützen. Nach Angaben des Allgemeinen Patienten- Verbandes e.V. (APV) kommt es jährlich in Deutschland zu etwa 30 000 Schadensfällen im Rahmen von „ärztlichen Kunstfehlern“. Weiterhin soll es laut APV davon 25 000 Todesfälle geben. (Thorsten Fischer, Heilpraktiker Osteopathie, 15.02.2010)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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