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Speiseöl-Rückruf: Rauschwirkungen durch psychoaktiv wirkende Substanzen

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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8. Februar 2021
in News
Brotscheiben, auf die Öl gegossen wird, vor frischen Tomaten
Das Unternehmen Altmühltaler Kürbiskerne ruft Hanföl zurück: Der Grund: Es wurden psychoaktiv wirkende Substanzen festgestellt. (Bild: Magdalena Kucova/stock.adobe.com)
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Rückruf für Hanföl wegen psychoaktiv wirkenden Substanzen

Das Unternehmen Altmühltaler Kürbiskerne aus Wellheim (Bayern) hat einen Rückruf für Hanföl gestartet. Nach Angaben des Betriebes wurden in dem Speiseöl psychoaktiv wirkende Substanzen festgestellt, die mit einer Gesundheitsgefahr einhergehen können. Das Produkt sollte nicht verzehrt werden.

Das Unternehmen Altmühltaler Kürbiskerne aus dem bayerischen Wellheim ruft aufgrund einer bestehenden Gesundheitsgefahr den Artikel Hanföl in den 100-, 250- und 500-Milliliter-Flaschen ab dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 15.02.2022 zurück.

Verwirrung und Sinnestäuschungen möglich

„In der Probe Hanföl mit Mindesthaltbarkeitsdatum 15.02.2022 wurden wegen einer Kontamination psychoaktiv wirkende Substanzen festgestellt, die bei akuter Aufnahme in den Körper eine sedative Wirkung besitzen, sowie zu einer verminderten Gedächtnisfunktion und einer Verminderung des diastolischen Blutdrucks führen können“, schreibt das Unternehmen in einer Pressemitteilung, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.

„In hohen Dosen können psychotomimetische Wirkungen mit Verwirrung, Sinnestäuschungen und paranoiden Zuständen auftreten“, heißt es dort weiter.

Aufgrund der möglichen Gesundheitsgefahr sollte das Speiseöl laut Fachleuten besser nicht verzehrt werden.

Lokaler Vertrieb in Bayern und Hessen

Den Angaben zufolge erfolgte der Verkauf des Öls vorwiegend in den Landkreisen Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen, Donau-Ries, Erding und Wetteraukreis.

Kundinnen und Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.

Das Unternehmen weist darauf hin, dass der Anbau des Hanfes artgerecht mit zertifiziertem (und staatlich freigegebenem) Saatgut erfolgte, dennoch kam es im Öl zur Überschreitung von Grenzwerten. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • lebensmittelwarnung.de: Pressemitteilung: Altmühltaler Kürbiskerne ruft Hanföl zurück, (Abruf: 06.02.2021)

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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