Behandlung nur gegen Privatrechnung: Die Krankenkasse AOK ist im Streit mit den bayrischen Zahnärzten. Auf die Patienten kommen bis zum Jahresende komplizierte Verhandlungen zu.
AOK Versicherte in Bayern stehen bis zum Jahresende komplizierte Verhandlungen mit ihren Zahnärzten über zusätzliche Leistungen wie Betäubungsspritzen oder den Austausch verfärbter Zahnfüllungen bevor. Der Grund ist ein Finanzstreit zwischen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayern (KZVB) und der Allgemeinen Ortskrankenkasse AOK Bayern. Die Bayerischen Zahnärzte wollen die Versicherten der größten Krankenversicherung Bayerns nur noch eingeschränkt behandeln.
AOK-Krankenversicherte sollen Leistungen aus eigener Tasche bezahlen
Die KZVB hat ab sofort sogenannte Puffertage ausgerufen, während der die Versicherten der AOK Bayern und zweier vergleichsweise kleiner regionaler Versicherungen, vom Zahnarzt aufgefordert werden sollen, medizinisch nicht zwingend erforderliche Leistungen aus eigener Tasche zu bezahlen. Da die drei angesprochenen Krankenkassen nicht genug Geld für eine umfassende medizinische Versorgung zur Verfügung stellen, können sich die Zahnärzte in dieser Zeit bei zahlreichen Behandlungen einer entsprechenden Bezahlung nicht sicher sein, erklärte der KZVB-Vorsitzende, Janusz Rat. In der Vergangenheit seien von der AOK stets Millionenbeträge im Verlauf des Jahres nachgeschoben worden, um die Behandlung der Patienten zu finanzieren. Dieses Jahr habe sich die Versicherung hingegen geweigert, zusätzliche Mittel bereitzustellen, erklärte Janusz Rat. So müssen die AOK-Versicherten in Bayern bis zum Jahresende wahrscheinlich auf Leistungen wie Betäubungsspritzen oder den Austausch unansehnlich gewordener Füllungen verzichten bzw. sie aus eigener Tasche bezahlen. Medizinisch dringend erforderliche Behandlungen, wie etwa kariöse Zähne, ausgefallenen Füllungen oder akute Zahnschmerzen werden jedoch auch weiterhin problemlos behandelt, betonte Janusz Rat.
AOK Bayern sieht Fehlverhalten bei den Zahnärzten
Die AOK Bayern erklärte hingegen, sie habe ihre Zahlungsverpflichtungen komplett erfüllt und die Zahnärzte hätten die zur Verfügung stehenden Gelder falsch verteilt. So warnte der AOK Direktor Ulrich Resch aus Ingolstadt die Versicherten davor, private Rechnungen der Zahnärzte entgegen zu nehmen, denn diese würden von der AOK auch aus rechtlichen Gründen nicht erstattet. Da das zur Verfügung gestellte Budget aufgebraucht ist, erhalten die Zahnärzte für viele Behandlungen nur noch ein Drittel des üblichen Satzes. Um eine weitere Zuspitzung des Konflikts zu vermeiden will die AOK einen Schiedsamt hinzuziehen, der zwischen der Versicherung und der KZVB vermittelt.
Patienten sind die Leidtragenden
Unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen sind die Versicherten einmal mehr die Leidtragenden. Denn die AOK rät in keinem Fall Privatrechnungen entgegenzunehmen und der KZVB empfiehlt den Zahnärzten, bestimmte Behandlungen nur gegen Privatrechnungen anzubieten. So stehen den Versicherten lebhafte Diskussionen mit ihren Zahnärzten über die Notwendigkeit und den Zeitpunkt entsprechender Behandlungen bevor. Die Versicherten der Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen wie Techniker Krankenkasse, Barmer oder DAK sind von den geplanten Puffertagen nicht betroffen. (fp, 11.10.2010)
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