Warnung vor gefährlicher Kaffeesorte der Marke Vitaccino.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz warnt vor den gesundheitsgefährdenden Folgen einer Kaffeesorte. Laut Untersuchungsamt wird der gefährliche Kaffee in mehreren Sport- und Fitnessstudios sowie im Internet in Online Shops weiter vertrieben. Der Instant Kaffee der Marke "Vitaccino" enthält den verbotenen Wirkstoff Sibutramin.
Sibutramin ist eigentlich ein Arzneimittel Wirkstoff und wurde 1999 erstmalig zur Behandlung von Übergewicht eingesetzt. Das Medikament mit dem Wirkstoff Sibutramin wurde allerdings vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wieder gestoppt, da eine Langzeitstudie ergab, dass keine wesentliche Gewichtsabnahme bei den Probanden statt fand. Im Gegenteil, der Wirstoff könne das Risiko von für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen. So stellte damals der wissenschaftliche Untersuchungsausschuss fest: "Die Ergebnisse dieser Studie zeigen, dass für übergewichtige Patienten mit zusätzlichen Risikofaktoren die Einnahme von Sibutramin mit einem erhöhten Risiko für das Auftreten schwerwiegender kardiovaskulärer Ereignisse, wie z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall, verbunden ist." Der Vertrieb des Medikaments wurde daraufhin in der Europäischen Union gestoppt. Noch weniger ist es allerdings erlaubt, den Wirkstoff in Lebensmitteln zu verwenden.
Nun wurde der verbotene Wirkstoff in der Kaffeesorte „Instant-Kaffee Vitaccino“ des Herstellers Imperia Elita mit Sitz in Wettenberg bei einer Lebensmittelkontrolle festgestellt. Das Unternehmen hat mittlerweile das aus China importierte Produkt aus dem Handel zurück gerufen. Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt warnt dennoch dringend vor dem Konsums des Kaffees, da es weiterhin in Sportstudios verkauft wird. "An den Nebenwirkungen des Wirkstoffes sind Menschen in der Vergangenheit gestorben", warnte eine Behördensprecherin am Montag. Denn der Appetitzügler ist besonders für Menschen mit Herzerkrankungen gefährlich.
Das Unternehmen „Imperia Elita“ teilte auf ihrer Internetseite mit, dass Verbraucher "noch vorhandene Ware nicht weiter zu verzehren" sollen. Das Unternehmen verteidigt sich mit dem Argument, man habe den Kaffee zuvor lebensmittelrechtlich beurteilen lassen, bevor es auf den deutschen Markt kam. Eine Beanstandung habe es damals nicht gegeben. Eine Untersuchung durch das amtliche Labor der Lebensmittelüberwachung habe allerdings die verbotene Substanz entdeckt. Daraufhin haben man die Kaffeesorte aus dem Handel zurück gerufen. Laut Landesuntersuchungsamt seien die Ämter auf den Kaffee aufmerksam geworden, weil ein Mann aus Karlsruhe nach dem Konsum über starkes Herzklopfen und erweiterte Pupillen geklagt hatte. Daraufhin habe der Betroffene die Behörden alarmiert.
Der Kaffee wurde allerdings nicht nur in Rheinland-Pfalz vertrieben, sondern auch in anderen Bundesländern. Wie viele Packungen in Deutschland noch im Umlauf sind, können man nicht genau beziffern. Der Vertrieb des Kaffees könnte für das Unternehmen noch rechtliche Konsequenzen haben. Wie das Landesuntersuchungsamt mitteilte, habe man die Staatsanwaltschaft über die Erkenntnisse informiert. (sb, 12.10.2010)
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