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Süßigkeiten-Rückruf: Gesundheitsgefahr durch fehlende Kennzeichnung

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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22. November 2020
in News
Junge Frau mit Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen im Supermarkt
Die Monolith Unternehmensgruppe ruft eine Süßigkeit zurück, weil das Allergen Sulfit / Schwefeldioxid nicht gekennzeichnet ist. (Bild: Goffkein/stock.adobe.com)
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Süßigkeiten-Rückruf: Allergen nicht gekennzeichnet

Die Monolith Unternehmensgruppe hat einen Rückruf für das Produkt „Gelee-Erzeugnis-Mischung: 50 % Gelee-Erzeugnis mit Apfelpüree und 50 % Gelee-Erzeugnis mit Pflaumenpüree“ gestartet. Nach Angaben des Unternehmens wurde bei der Süßigkeit das Allergen Sulfit / Schwefeldioxid nicht gekennzeichnet.

Die Monolith Süd GmbH aus Herrenberg (Baden-Württemberg) ruft das Produkt „Gelee-Erzeugnis-Mischung: 50 % Gelee-Erzeugnis mit Apfelpüree und 50 % Gelee-Erzeugnis mit Pflaumenpüree“ zurück. Grund für die Maßnahme ist das nicht gekennzeichnete Allergen Sulfit / Schwefeldioxid.

Vom Verzehr wird abgeraten

Betroffen von dem Rückruf ist die „Gelee-Erzeugnis-Mischung: 50 % Gelee-Erzeugnis mit Apfelpüree und 50 % Gelee-Erzeugnis mit Pflaumenpüree“ in der 180-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 20.01.2021.

Wie das Unternehmen in einer Kundeninformation, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat, schreibt, können Kundinnen und Kunden die betroffene Ware im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet.

„Vor einem Verzehr dieses Produktes raten wir vorsorglich ab“, schreibt das Unternehmen.

Schwere Unverträglichkeitsreaktionen

Schwefeldioxid und die Salze der schwefligen Säure, die als Sulfite bezeichnet werden, sind für zahlreiche Lebensmittel als Zusatzstoffe zugelassen und werden als Konservierungsmittel sowie als Antioxidationsmittel eingesetzt.

Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf seiner Webseite erklärt, werden Sulfit-Salze in Lebensmitteln von den meisten Menschen gut vertragen, da ein körpereigenes Enzym (Sulfitoxidase) eine schnelle Oxidation zu unbedenklichen Sulfat ermöglicht.

Bei manchen Personen kann der Verzehr von Sulfit-haltigen Lebensmitteln jedoch zu schweren Unverträglichkeitsreaktionen wie asthmatischen Reaktionen führen. Betroffen von dieser Unverträglichkeit sind laut dem Fachleuten insbesondere ein Teil der Asthma-Patientinnen und -Patienten.

Auch bei Menschen mit einem Defizit des Enzymes Sulfitoxidase kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Dem LGL zufolge ähneln die Symptome bei Unverträglichkeitsreaktionen gegenüber Sulfit-Salzen zum Teil denen allergischer Reaktionen. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Lebensmittel Warnungsdetails, (Abruf: 22.11.2020), lebensmittelwarnung.de
  • lebensmittelwarnung.de: Kundeninformation der Monolith Unternehmensgruppe, (Abruf: 22.11.2020), lebensmittelwarnung.de
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Schwefeldioxid und Sulfit-Salze als unverträgliche Stoffe, (Abruf: 22.11.2020), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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