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Test: Wasser mit Fruchtgeschmack ohne Frucht

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
28. April 2013
in News
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Stiftung Warentest: Benzol und künstliche Aromen in Mineralwasser

28.04.2013

Statt echtem Obst, das man anhand von abgebildeten Früchten auf den Etiketten von Aromatisiertem Wasser vermuten könnte, findet man meist nur künstlich Aromen. Dies kritisiert die Stiftung Warentest nach einer Untersuchung von 25 verschiedenen Produkten.

Etikettenschwindel Frucht
Wasser mit Fruchtgeschmack ist zum Verkaufsschlager geworden, um mehr als 20 Prozent stieg der Absatz im Jahr 2012. Unter anderem durch die abgedruckten frischen Früchte auf den Etiketten entsteht der Eindruck eines gesunden Getränkes. Die bunten Abbildungen frischer Äpfel, Erdbeeren oder Zitronen suggerieren, dass es sich bei dem Produkt um Wasser mit Aroma aus dem jeweiligen Obst handelt. Doch in den aromatisierten Wassersorten finden sich oft nur Kunstaromen. Außerdem sind viele der Wässerchen ziemliche Kalorienbomben. Die Stiftung Warentest untersuchte 25 dieser Getränke in acht Geschmacksrichtungen, dabei schnitt keines besser als „befriedigend“ ab. Die „test“-Chefredakteurin Anita Stocker kritisierte unter anderem die Verpackungen: „Das ist irreführend: Volle Frucht, nennenswerten Fruchtsaft oder Fruchtmark enthält keines der Getränke.”

24 Stück Würfelzucker pro Flasche
Von den getesteten Produkten erhielt keines die Gesamtnote „sehr gut“ oder „gut“, sechs waren „befriedigend“ und fünf erhielten sogar nur ein „mangelhaft“. Fast überall war Zucker beigemischt, am meisten bei denen mit Erdbeeraroma. Zum Teil können in einem Liter dieser Getränke bis zu 200 Kalorien enthalten sein. Bei einer ganzen Flasche mit 1,5 Litern können damit die Kalorien von fast 24 Stück Würfelzucker enthalten sein. Preislich liegen die Zuckerbomben zwischen ca. 33 Cent bei einem Discounter bis etwa 1,45 Euro für namhafte Produkte.

„Natürliches Apfelaroma“ statt „Apfelaroma“
Für Kunden gilt, das Kleingedruckte gut zu lesen und auch die Richtlinien für die Lebensmittelkennzeichnung zu verstehen. Stocker kritisiert: „Meist ist nicht drin, was draufsteht. Dafür ist aber drin, was nicht draufsteht.” Die Projektleiterin für Lebensmitteluntersuchen bei Warentest, Birgit Rehlender, verwies darauf, dass bei den Inhaltsstoffen überwiegend nur „natürliches Aroma“ angegeben sei. Dabei müsse der Geschmack gar nicht aus der betreffenden Frucht stammen, sondern könne auch aus anderen pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen hergestellt sein. So kann etwa in Obstsäften tierische Gelatine enthalten sein, berichtete die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Die gesetzlichen Regelungen für Lebensmittelzusatzstoffe sorgen für mehr Verwirrung, denn für Klarheit. So müsse das Aroma aus 100 Prozent Frucht bestehen, wenn als Zutat „Apfelaroma“ angegeben ist. Bei „natürlichem Apfelaroma“ müssen mindestens 95 Prozent aus dem Apfel stammen. Laut Rehlender schmeckten und rochen die getesteten Wässer, mit Ausnahme von einem Produkt, nicht fruchttypisch und fehlerfrei, sondern überwiegend aromatisiert und nur fruchtähnlich.

Besorgniserregender Fund von Benzol
Die Warentester prüften die Getränke auch auf Schadstoffe und dabei speziell fünf Produkte, die Benzoesäure enthielten. Dabei handelt es sich um ein Konservierungsmittel, durch das die Gefahr besteht, dass das Getränk mit krebserzeugendem und keimzellenschädigendem Benzol belastet ist. Laut Rehlender fanden sich bei einem getesteten Wasser 0,6 Mikrogramm Benzol pro Liter. Der geltende Grenzwert für Trinkwasser liegt bei 1 Mikrogramm pro Liter. Da bei allen vier Produkten mit Kirschgeschmack der Aromastoff Benzaldehyd in großen Mengen enthalten ist, der ähnlich wie Benzoesäure aufgebaut ist, wurden diese auch auf Benzol getestet. Dabei wurde bei einem die „völlig inakzeptable Belastung“ von drei Mikrogramm gefunden. Noch sind die Ergebnisse aber nicht endgültig geklärt und weitere Tests notwendig. (sb)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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