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Viele Versicherte fortan mit Anrecht auf einen Medikationsplan

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
3. Oktober 2016
in News
Leseminuten 2 min
Seit Anfang Oktober hat jeder gesetzlich Versicherte, der drei oder mehr Arzneimittel einnehmen muss, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser enthält genaue Dosierungs- und Einnahmehinweise und trägt so zur Therapiesicherheit bei. (Bild: Gina Sanders/fotolia.com)

Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit
Seit Anfang Oktober haben alle gesetzlich Krankenversicherten, die dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel nehmen müssen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser sorge laut Bundesgesundheitsminister Gröhe für mehr „Therapiesicherheit“.

Patienten vor Medikationsfehlern schützen
Schon seit Jahren wird von Gesundheitsexperten gefordert, Patienten besser vor Medikationsfehlern zu schützen. Häufige Medikationsfehler sind unter anderem Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln. Hierzulande ist ein sehr großer Bevölkerungsteil auf die Einnahme mehrerer Medikamente angewiesen. So zeigte eine Umfrage im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), dass rund jeder Vierte in Deutschland täglich mehrere Pillen zugleich nimmt. Nun haben alle gesetzlich Versicherten, die drei oder mehr Arzneimittel einnehmen müssen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan.

Seit Anfang Oktober hat jeder gesetzlich Versicherte, der drei oder mehr Arzneimittel einnehmen muss, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser enthält genaue Dosierungs- und Einnahmehinweise und trägt so zur Therapiesicherheit bei. (Bild: Gina Sanders/fotolia.com)
Seit Anfang Oktober hat jeder gesetzlich Versicherte, der drei oder mehr Arzneimittel einnehmen muss, Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser enthält genaue Dosierungs- und Einnahmehinweise und trägt so zur Therapiesicherheit bei. (Bild: Gina Sanders/fotolia.com)

Anspruch auf Medikationsplan
Laut einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums haben „gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden“, ab dem 1. Oktober 2016 „einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt.“

Vor allem für Senioren dürfte dies hilfreich sein, den Überblick über eingenommene Medikamente zu behalten. „Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

Tausende Todesfälle durch Arzneimittel-Cocktails
Wie wichtig dies ist, zeigt sich auch anhand von Daten aus Nordrhein-Westfalen. Dort wurden pro Jahr rund 4.300 Todesfälle durch Arzneimittel-Cocktails registriert. Den Angaben zufolge nehmen 1,5 Millionen Menschen in dem westdeutschen Bundesland jeden Tag mindestens fünf Medikamente ein. Bei den Senioren über 65 Jahren sei es fast jeder zweite.

Der Medikationsplan bietet hier Hilfe. „Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden“, sagte Gröhe. „Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.“

Dosierungs- und Einnahmehinweise
Auf dem Plan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.

Nach Ministeriumsangaben sollen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Normalerweise sind das die Hausärztinnen und Hausärzte. Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Medikationsplan soll künftig auf Gesundheitskarte gespeichert werden
Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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