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Vierlinge der 65-Jährigen Mutter haben sich gut entwickelt

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
6. August 2015
in News
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Die Vierlinge der 65-Jährigen Annegret Raunigk dürfen möglicherweise bald das Krankenhaus verlassen. Dies berichtet die Nachrichtenagentur „dpa“ unter Berufung auf die Berliner Charité. Demnach hätten sich die Kinder so gut entwickelt, dass eine Entlassung in einigen Wochen denkbar sei. Annegret R. hatte die drei Jungen und ein Mädchen Ende Mai – 15 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin – per Kaiserschnitt geboren und eine heftige Diskussion über Mutterschaft und Reproduktionsmedizin ausgelöst.

Kinder bei Geburt zwischen 655 bis 960 Gramm leicht
Neeta, Dries, Bence und Fjonn: Die vier Babys von Annegret R. können möglicherweise bald nach Hause entlassen werden. „Es geht ihnen den Umständen entsprechend gut“, berichtete eine Sprecherin der Charité am Mittwoche gegenüber der „dpa“. Demnach hätten sich die Kinder gut entwickelt und könnten daher unter Umständen in den nächsten Wochen nach Hause. Die Kinder waren Ende Mai mit nur 655 bis 960 Gramm und einer Größe von nur 30 bis 35 Zentimetern in der 26. Schwangerschaftswoche zur Welt gekommen und wurden seither in der Charité aufgezogen und überwacht.

Vierlinge können bald nach Hause. (Bild: Patryk Kosmider - fotolia)
Vierlinge können bald nach Hause. (Bild: Patryk Kosmider – fotolia)

Embryonenschutzgesetz verbietet Eizellspenden in Deutschland
Die Geschichte der 65-jährigen Annegret Raunigks hatte von Beginn an für großes Aufsehen gesorgt und eine hitzige Debatte darüber entfacht, bis zu welchem Alter eine Schwangerschaft aus medizinischer und ethischer Sicht vertretbar sei. Denn um noch einmal schwanger zu werden, war die bereits 13-fache Mutter und sieben-fache Großmutter in die Ukraine gereist und hatte sich dort aus Eizell- und Samenspenden im Labor gezeugte Embryonen einpflanzen lassen. Viele Mediziner kritisierten die Aktion, denn in Deutschland sind Eizellspenden durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Nach der Begründung des Gesetzes aus dem Jahr 1989 (Bundestags-Drucksache11/5460) solle mit dem Verbot zum Schutz des Kindes die Entstehung sogenannter „gespaltener Mutterschaften“ verhindert werden, bei der die genetische und austragende Mutter nicht identisch sind. (nr)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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