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Vorsicht bei PKV Lockangeboten

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
7. März 2011
in News
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Bessere Wechselbedingungen: Vorsicht bei PKV Lockangeboten

07.03.2011

Seit Jahresbeginn ist es Angestellten möglich, wesentlich leichter in die Private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Zahlreiche Versicherer bieten kostengünstige Einstiegstarife an. Doch eben jene Tarife können sich schnell zur Kostenfalle entwickeln.

Im Zuge der Gesundheitsreform ist der Wechsel in die Private Krankenversicherung wesentlich vereinfacht worden. Angestellte, die eine festgelegte Einkommensgrenze von 49.500 Euro jährlich (bzw. 4.125 Euro brutto im Monat) überschreiten, haben ab sofort die Wahl, sich statt gesetzlich privat zu versichern. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) rechnet mit einer leichten Wechselwelle. Zahlreiche PKV- Anbieter locken mit sogenannten Einstiegsprämien, die oftmals weniger als 100 Euro monatlich betragen. Doch eben jene Billigtarife können sich im Nachhinein schnell als Kostenfalle herausstellen. Die Branche hat es hierbei vor allem auf junge und gesunde Neukunden abgesehen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine große Sorgen um die Zukunft machen.

Vielen Wechselwilligen ist nicht klar, dass günstige Lockangebote eben nicht für die gesamte Vertragslaufzeit gelten. Auch ist vielen nicht bewusst, dass eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenkasse nach einem Wechsel nicht mehr möglich ist. Daher warnte der Bund für Versicherte unlängst: „Der Schritt in die Private Krankenversicherung (PKV) ist der Beginn einer lebenslangen Bindung. Ein Zurück in die Gesetzliche gibt es für kaum jemanden mehr.“ Zwar erscheint auf den ersten Blick ein Wechsel in die PKV als Vorteil, weil die Beiträge günstig und die Gesundheitsleistungen besser sind, doch auf lange Sicht überwiegen die Nachteile. „Es droht Ungemach, wenn man nur die kurzfristige Ersparnis sieht und nicht wirklich weiß, was die langfristigen Folgen sind“, erklärte der Verbandsvorsitzende Thorsten Rudnik.

Teilweise massive Beitragserhöhungen
Der Bund der Versicherten erhält beinahe täglich zahlreiche Zuschriften von Privatversicherten, die teilweise über massive Beitragserhöhungen klagen. „Viele Aufschläge liegen im zweistelligen Bereich, einzelne bei 33 oder 35 Prozent“, erklärte der BdV-Vorsitzende Rudnik. Um so älter ein Versicherter wird, um so höher sind auch die Ausgaben für Leistungen. Zudem steigen gesamtgesellschaftlich die Ausgaben für Arzneimittel, Ärztehonorare und medizinische Neuentwicklungen. Für Interessierte ist nicht erkennbar, wie lange der beworbene Tarif schon existiert und wie hoch die Beitragserhöhungen der letzten Jahre waren. Bevor also ein Tarif abgeschlossen wird, sollten potenzielle Neukunden darauf bestehen, sich die Preisentwicklung des Tarifs vorlegen zu lassen. Auch die angebotenen Leistungen sollten genau unter die Lupe genommen werden. Denn viele Lockangebote bieten weitaus weniger Gesundheitsleistungen an, als die Gesetzlichen Krankenkassen.

Keine Familienmitversicherung bei der PKV
Wer dennoch mit dem Gedanken spielt, zu den Privaten abzuwandern, sollte sich bewusst sein, dass soziale Leistungsangebote im Gegensatz zur Gesetzlichen bei der PKV nicht existieren. So können Kinder nicht kostenlos mitversichert werden, sondern für jedes Kind muss ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden. Auch Nicht-Erwerbstätige Ehepartner können nicht mitversichert werden. Dafür sind im Gegensatz zur Gesetzlichen die Krankenversicherungsbeiträge Einkommensunabhängig. Das bedeutet, dass sich die Beiträge nach dem gewählten Tarif orientieren und nicht nach dem Einkommen.

Ein Wechsel ist demnach nur demjenigen anzuraten, der insgesamt bessere Leistungen wie Chefarztbehandlung, Heilpraktiker und Naturheilkunde Behandlungen sowie Einbettzimmer-Belegung im Krankenhaus wünscht. Die Wahl des Tarifes sollte nach dem Leistungskatalog entschieden werden und nicht unbedingt nach dem Beitrag. (sb)

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Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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