• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Wann wurde Fleisch eingefroren & wieder aufgetaut?

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
6. Februar 2015
in News
Teile den Artikel

Was Verbraucher über die Fleischprodukten wissen sollten

06.02.2015

Ob Fleischprodukte eingefroren und später wieder aufgetaut wurden, ist für Verbraucher nicht eindeutig erkennbar. Denn die geltenden Regelungen bieten keine klare Orientierung. So dürfen unverpacktes Fleisch, Hackfleisch oder Fleischzubereitungen, die nach ihrer Herstellung gefroren oder tiefgefroren worden sind, nur in aufgetautem oder teilweise aufgetautem Zustand in der Ladentheke zum Verkauf angeboten werden, wenn der Kunde über den Gefrierprozess informiert wird, berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen. Anders verhalte es sich bei aufgetautem Fleisch, das anschließend zerkleinert oder mariniert werde. Dies sei von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.

Verpacktes Fleisch, das eingefroren und aufgetaut wurde, muss nicht in jeden Fall gekennzeichnet sein
Verbraucher sind sich häufig sehr unsicher, ob das Fleisch im Kühlregel oder an der Bedientheke tatsächlich frisch ist oder ob es nach der Herstellung schon mal gefroren war. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert deshalb über die Kennzeichnungspflicht von gefrorenen und aufgetautem Fleisch, „denn die geltenden Regelungen zum Auftauhinweis bieten Verbrauchern keine klare Orientierung", bestätigt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei verpackten Fleischprodukten ist der Hinweis „aufgetaut“ nicht immer verpflichtend. So muss die Angabe lediglich auf der Verpackung zu finden sein, wenn durch das Einfrieren und spätere Auftauen die weitere Verwendung beeinflusst wird. So kann beispielsweise der Geschmack, die Sicherheit oder die äußere Beschaffenheit beeinträchtigt werden. Bei anderen Lebensmitteln wie Butter ist das nicht der Fall, da das Einfrieren und wieder Auftauen keine derartigen Auswirkungen auf das Produkt hat. Folglich muss Butter auch nicht mit der Angabe „aufgetaut“ gekennzeichnet werden, informiert die Verbraucherzentrale. Zudem beziehe sich die Kennzeichnungspflicht nur auf das jeweilige Produkt selbst. Sobald das Fleisch aufgetaut und anschließend weiterverarbeitet wurde – wenn es beispielsweise mariniert oder zerkleinert wird – ist der Hinweis „aufgetaut“ nicht mehr verpflichtend.

Unverpacktes Fleisch, das eingefroren und aufgetaut wurde, muss entsprechend gekennzeichnet sein
„Unverpacktes Fleisch, Hackfleisch oder Fleischzubereitungen, die nach der Herstellung gefroren oder tiefgefroren worden sind, dürfen in aufgetautem oder teilweise aufgetautem Zustand nur verkauft werden, wenn über den vorausgegangenen Gefrierprozess informiert wird. Doch auch hier gilt: keine Informationspflicht bei Weiterverarbeitung der aufgetauten Zutaten“, informiert die Verbraucherzentrale.

Für Geflügelfleisch gilt dagegen eine eindeutige Regelung: Unabhängig davon ob es abgepackt oder an der Bedientheke verkauft wird, darf Geflügelfleisch zu keinem Zeitpunkt gefroren und wieder aufgetaut worden sein. Für sogenannte „Zubereitungen aus frischem Geflügelfleisch" wie Putensteaks oder Geflügelspieße gilt dieses Regelung ebenfalls.

Ausnahme Fisch: Bestimmte Fischerzeugnisse müssen eingefroren werden
Eine Ausnahme bildet Fisch, denn bestimmte Fischerzeugnisse müssen zum Schutz vor Parasiten mindestens 24 Stunden lang bei -20 Grad Celsius oder einer niedrigeren Temperatur eingefroren werden. Das gilt unter anderem für Sprotte, kalt geräucherte Makrele und Sushi. Davon wird der Verbraucher jedoch nicht in Kenntnis gesetzt. Anders verhält es sich, wenn der Fisch nicht aus gesundheitlichen sondern aus logistischen Gründen eingefroren und später aufgetaut wird, wie beispielsweise bei Pangasius aus Asien. Hier ist ein Hinweis verpflichtend. (ag)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

An Karneval fett essen und warm anziehen

Vogelgrippe-Ausbruch offiziell beendet

Jetzt News lesen

Mann fasst sich an die schmerzende Wange

Omega-3 und Bewegung schützen vor Zahnwurzelentzündung

16. Juni 2025
Zu wenig Schlaf wirkt sich negativ auf die positiven Gefühle aus. Die Verwendung von Smartphones im Bett kann ein Grund darstellen, warum Menschen zu spät ins Bett gehen. (Bild: De Visu/Stock.Adobe.com)

Schlaf in der Jugend beeinflusst spätere Herzgesundheit

15. Juni 2025
Ein älterer Mann trägt eine ältere Frau Huckepack.

Kreatin fördert Gehirngesundheit und gesundes Altern

15. Juni 2025
Junge Frau mit weit geöffnetem Mund

Mundflora beeinflusst Risiko für Depressionen

14. Juni 2025
Frau im Schneidersitz hält eine Vergrößerungslupe vor ihrem Bauch

Nanoplastik schadet Darmflora und Darmgesundheit

14. Juni 2025
Offene Hände zum Herz geformt und gefüllt mit Mandeln!

Ernährung: Mandeln gegen metabolisches Syndrom

13. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR