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Was macht ein Heilpraktiker?

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
11. Dezember 2009
in News
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Was macht ein Heilpraktiker?

Gibt es den Homöopathen? Was ist und macht ein Heilpraktiker?

Wenn sich Patienten in die Behandlung von Heilpraktikern begeben, so herrscht oftmals Unkenntnis über die Fähigkeiten, die Ausbildung und wenig allgemeines Wissen über den Berufstand. Viele Patienten nehmen an, dass es eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Heilpraktiker gibt, die mit dem Erlernen und Ausüben von einheitlichen naturheilkundlichen Methoden verknüpft ist.

Die Realität sieht anders aus. Die Bezeichnung Heilpraktiker darf tragen, wer eine amtsärztliche Überprüfung durch die staatlichen Gesundheitsämter besteht, durch die festgestellt wurde, dass der Anwärter ˝keine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt. Antrag und Erlaubniserteilung laufen über das Landratsamt oder die Stadtverwaltung.

Kenntnisse und Praxiserfahrung in der Naturheilkunde und naturheilkundlichen Methoden der Behandlung und Diagnose sind in der schriftlichen (Multiple Choice) und mündlichen (durch Amtsarzt und Heilpraktiker) Prüfung nicht von essentieller Bedeutung, sondern grundlegendste medizinische Kenntnisse über den Organismus des Menschen, Risiken und die eigenen behandlerischen Grenzen. Die Heilpraktiker-Ausbildung ist bislang nicht staatlich geregelt und der Besuch einer Heilpraktikerschule ist keine zwingende Voraussetzung zur Prüfungszulassung. Es gibt dennoch bestimmte Voraussetzungen, um für die Prüfung zugelassen zu werden: So muss man das 25. Lebensjahr vollendet haben, mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen, ein polizeiliches Führungszeugnis ohne schwerwiegende Einträge haben, sowie ohne schwere körperliche Gebrechen sein.

Die meisten Heilpraktiker lassen sich wohl in „Schulen für Naturheilkunde“ ausbilden, lernen allgemeine Grundlagen sowie die Vielfalt an Verfahren kennen und vertiefen dann nach Interesse und Veranlagung ihre Kenntnisse in fachspezifischen Ausbildungen, z.B. Homöopathie oder TCM. Andersherum gibt es auch diejenigen Therapeuten, die für die Ausübung eines bereits erlernten Verfahrens, z.B. der Osteopathie, über die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker eine Zulassung zur Ausübung dieser Methode erhalten. Es besteht darüber hinaus eine ständige Weiterbildungspflicht für Heilpraktiker, die inzwischen von einigen Verbänden auch zertifiziert wird.

Den Beruf des Homöopathen oder Osteopathen gibt es in Deutschland (noch) nicht. Als Berufstand gibt es den Arzt oder den Heilpraktiker, der die Homöopathie, Osteopathie, TCM ausübt, es existiert kein eigener Berufstand für die einzelnen Verfahren in Deutschland.

Neben Ärzten und Psychotherapeuten ist die selbständige Ausübung der Heilkunde nur den Heilpraktikern erlaubt. Die Berufsgrundlage für die Heilpraktiker bietet das "Heilpraktiker-Gesetz" (Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung) aus dem Jahr 1939.

Mit einer privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherung sowie bei Anspruch auf Beihilfe kann sich der Patient nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bestimmte Behandlungsmethoden zu festgelegten Gebühren erstatten lassen. Nach einer aktuellen Hochrechnung der GebüH- und Gutachterkommission wichtiger Heilpraktikerverbände belaufen sich die Erstattungen durch die PKV und Beihilfe jährlich auf 180 Millionen Euro.( in: Der Heilpraktiker & Volksheilkunde 12/2009, S.36)

Literatur:
Bierbach, Elvira (Hrsg.): Naturheilpraxis Heute, Urban & Fischer 2002
König, Karl-Fritz, Vorstandssprecher der GebüH- und Gutachterkommission, in: „180 Millionen Euro für Heilpraktiker-Patienten“ ; Der Heilpraktiker & Volksheilkunde 12/2009

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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