Wechsel in die PKV ab 2011: Für Arbeitnehmer wird der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung stark vereinfacht.
Ab Jahresbeginn 2011 sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) vereinfacht worden. Im Zuge der Gesundheitsreform werden zahlreiche Gesetzesänderungen umgesetzt. Eine Änderung ist, den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmer zu erleichtern. Statt der Drei-Jahres-Frist soll nun eine „Ein-Jahres-Frist“ gelten. Außerdem gilt derzeit eine Sonderregelung.
Neue Rahmenbedingungen ab 2011
Ab dem ersten Januar 2011 gelten vereinfachte Bedingungen für den Wechsel in die PKV. Die schwarz-gelbe Bundesregierung will sehr zum Missfallen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) den Wechsel in die PKV vereinfachen. Hierfür wurden bereits unterschiedliche Maßnahmen verabschiedet, die den Wechsel vereinfachen. Zunächst wurde die Versicherungspflichtgrenze um 450 Euro abgesenkt. Damit erhöht sich die Zahl derjenigen, für die überhaupt ein Wechsel in Frage kommt. Zudem besteht bis Ende des Jahres eine Sonderregelung, welche den Wechsel in die PKV zum Jahresbeginn erleichtern soll. Die Sonderregelung besagt, dass Arbeitnehmer schon nach dem Jahreswechsel in die PKV wechseln können, wenn sie über die Versicherungspflichtgrenze kommen.
Reduzierung der Wartefrist
Die Reduzierung der Wartezeit von drei auf ein Jahr macht es noch einfacher, in die PKV zu wechseln. So müssen Arbeitnehmer ab 2011 nur noch ein Jahr warten, bis sie wechseln können. Einzige Bedingung: Bis Ende des Jahres muss der Arbeitnehmer mindestens 49500 Euro verdient haben, um wechseln zu können. Laut Erhebungen der PKV kommen rund 19.000 Angestellte in den Genuss, über einen Wechsel nachdenken zu können.
Ein Wechsel in die PKV sollte gut überlegt sein
Eben jene sollten sich allerdings einen Wechsel gut überlegen. Ob Kosten für die Krankenversicherung gespart werden können, hängt ganz von der eigenen familiären Situation ab. Die PKV lockt zwar mit sehr günstigen Einstiegstarifen, verschweigt aber gern, dass die Beitragskosten im Verlauf der Versicherungsjahre ansteigen. Zudem kennt die Private Krankenversicherung keine Familienmitversicherung. Das bedeutet, dass Kinder bei der PKV extra krankenversichert werden müssen. Und zwar jedes einzelne Kind einzeln. Das gilt auch dann, wenn die Kindesmutter in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist und der Vater über ein höheres Bruttoeinkommen verfügt. Es ist also sehr entscheidend, wie die eigene zukünftige Planung aussieht. Viele junge Menschen, die Kinderlos und noch nicht verheiratet sind, machen sich allerdings kaum Gedanken darüber. Auch Leistungen wie Mutter-Kind-Kuren kennt die PKV nicht. So kann resümierend gesagt werden, dass die PKV wenig Sinn macht, wenn man eine Familie plant oder bereits Kinder groß zieht. Achtung: Wer einmal gewechselt hat, kann nur in sehr seltenen Fällen auch wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Gesetzliche Krankenkassen leiden unter den neuen Bedingungen
Zwar kann man davon ausgehen, dass die GKV viele Leistungen zukünftig nicht mehr halten kann und die Zusatzbeiträge ansteigen werden, allerdings versteht sich die GKV als eine Krankenversicherung mit „Solidarprinzip“. Dieses Prinzip wird immer weiter außer Kraft gesetzt, wenn zahlreiche Gutverdiener in die PKV wechseln und Bedürftige und kranke Menschen in der GKV verbleiben. Wenn die schwarz-gelbe Bundesregierung weiterhin die PKV auf Kosten der GKV stark begünstigt, werden mit Sicherheit die Finanzierungsnöte der GKV größer. Das Milliarden-Defizit konnte letztendlich nur durch die Beitragserhöhung von 14,9 auf 15,5 Prozent ausgeglichen werden. Ob keine weiteren Zusatzbeiträge erhoben werden müssen, steht noch in den Sternen. In diesem Punkt streiten sich zahlreiche Experten über die finanziellen Lage und Entwicklung der Kassen. Zudem wurde der Anteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren. Das bedeutet, dass alle weiteren Beitragssteigerungen von den Versicherten allein getragen werden müssen.
Wechsel birgt Risiko
Fazit: Ein Wechsel in die PKV bringt Risiken mit sich, vor allem für diejenigen, die ihre Familienplanung noch nicht abgeschlossen haben. Bevor man tatsächlich wechselt, sollte man sich von einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Die bietet unabhängige Informationen und rechnet mit ihnen gemeinsam durch, was am Meisten Sinn macht. Die Betroffenen sollten sich allerdings auch fragen, ob sie sich an der Schwächung des Solidarprinzips beteiligen wollen, um ein paar Euro im Jahr zu sparen. Umso mehr den Wechsel vornehmen, um so schwächer werden auch die gesetzlichen Krankenkassen. Das momentane Ausmaß ist zwar noch überschaubar, werden allerdings weitere Gesetzesänderungen zu Gunsten der PKV geplant, könnte es zukünftig für die GKV eng werden. Verschwiegen sollte dennoch nicht, dass nach Meinung mancher Finanzexperten die Situation einiger PKV-Anbieter auch nicht so rosig ist. Durch die Finanzkrise sind einige Versicherungsunternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Einige sind der Ansicht, dass nun mehr auch die Beiträge der PKV ansteigen werden. (sb, 02.11.2010)
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