Verschenktes Geld beim Zahnersatz: Fast jeder Dritte hat kein Bonusheft. Die Krankenkasse DAK rät: Bis zum Jahresende Zahnarzt-Stempel sichern / Bei Ersatzkassen kein Versorgungsengpass.
Fast jeder Dritte Heil- und Kostenplan für Zahnbehandlungen wird bei der DAK ohne Bonusheft eingereicht. Dabei gehen den Krankenversicherten beim Zahnersatz lukrative Zuschüsse verloren. „Mit einem lückenlos geführten Bonusheft lässt sich viel Geld sparen.“, sagt DAK-Zahn-Expertin Ute Salge-Krause und betont: „Versicherte können so ihren jeweiligen Festzuschuss um bis zu 30 Prozent erhöhen.“ Deshalb: Wer für 2010 noch keinen Stempel in seinem Zahnarzt-Bonusheft hat, sollte dies unbedingt nachholen und schnell einen Termin zur Kontrolluntersuchung vereinbaren.
Keine Terminverschiebungen bei Zahnärzten
Einen Versorgungsengpass, über den jüngst in der Presse berichtet wurde, gibt es bei der DAK nicht. „Unsere Versicherten können auch weiterhin auf eine gute Versorgung setzen und bekommen noch in diesem Jahr einen Vorsorge-Termin“, sagt Ute Salge-Krause. Mehrere Tageszeitungen hatten berichtet, dass Zahnbehandlungen aufgrund der aufgebrauchten Budgets auf das kommende Jahr verlegt würden. Die Budgets vieler gesetzlichen Krankenkassen wären aufgebraucht, so die Bundesvereinigung der Kassenzahnärzte. Dem widersprechen die Krankenkassen. Ihnen sei nicht bekannt, dass Zahnärzte die Termine auf das kommende Jahr verschieben würden. Nur in einem einizigen Fall hätte sich ein Versicherter beschwert. Zudem sei eine solche Praxis gesetzeswidrig, da die Mediziner zur Behandlung der Patienten verpflichtet seien.
Bonusheft bringt Bares – so geht`s
Das Bonusheft ist der Nachweis der jährlichen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt. „Wer in den letzten fünf Kalenderjahren vor Beginn der Behandlung regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung war, bei dem erhöht sich der Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen um 20 Prozent“, erklärt die DAK-Expertin. „Bei Versicherten, die in den letzten zehn Kalenderjahren regelmäßig beim Zahnarzt waren, erhöht sich der Festzuschuss sogar auf 30 Prozent. Das Jahr, in dem die Behandlung durchgeführt wird, zählt allerdings nicht dazu.“
Halbjährliche Vorsorge unter 17 Jahre
Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 17 Jahren müssen im Gegensatz zu den Erwachsenen einmal pro Halbjahr ihre Zähne untersuchen lassen, um den Bonus zu erhalten. Die Vorsorgeuntersuchung ist kostenlos. „Die zehn Euro Praxisgebühr werden erst fällig, wenn der Zahnarzt eine Behandlung anschließt“, so Ute Salge-Krause von der DAK. (pm, sb, 04.11.2010)
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Foto: DAK/Schläger
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