Zusatzbeitrag: Kartellamt verliert gegen Kasse: Unerlaubte Preisabsprachen zwischen den Krankenkasse?
Acht gesetzliche Krankenkassen hatten im Januar 2010 einen Zusatzbeitrag angekündigt. Daraufhin entbrannte eine Rechtsstreit zwischen dem Bundeskartellamt und den Krankenkassen. Das Kartellamt warf den Verdacht auf, die Kassen würden eine unzulässige Preisabsprache forcieren. Das Kartellamt forderte wegen des „Anfangsverdachts einer unzulässigen Preisabsprache zwischen Unternehmen“ entsprechende Unterlagen von den Kassen ein. Das wollten die Kassen jedoch nicht zulassen und wehrten dagegen.
Drei Krankenkassen zogen daraufhin vor die Landessozialgerichte in Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Das Bundeskartellamt wollte jedoch den Rechtsstreit nicht vor den Landessozialgerichten bescheiden lassen, sondern vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Eine entsprechende Klage des Bundeskartellamtes wies das Bundessozialgericht in Kassel ab. Die Richter urteilten, der Rechtsstreit betreffe die Reichweite des Selbstverwaltungsrechts der Krankenkassen. Der Streit sei ein „öffentlich-rechtlicher Streit in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, der zwingend und ausschließlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet ist“. Die Landessozialgerichte müssten nun entscheiden, ob tatsächlich das Bundeskartellamt dazu berechtigt ist, entsprechende Unterlagen von den Krankenkassen einzufordern.
Entsprechend der Sozialgesetze ist es den Krankenkassen erlaubt, pauschale Zusatzbeiträge von ihren Versicherten zu erheben. Das gilt dann, wenn nachweislich die finanziellen Mittel aus dem Gesundheitsfond nicht ausreichen. Insgesamt erheben derzeit 16 gesetzliche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Die meisten erheben einen Zusatzbeitrag von acht Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform ist es den Kassen selbst überlassen, in welcher Höhe sie ab 2011 die Zusatzbeiträge gestalten. (sb, 29.09.2010)
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