Bei gesundheitlichen Beschwerden, die nicht innerhalb kurzer Zeit wieder von alleine abklingen, ist der Gang zum Arzt grundsätzlich geboten. Einerseits kann ein Arzt die zugrunde liegende Erkrankung diagnostizieren und anderseits die erforderlichen therapeutischen Maßnahmen einleiten. Zudem ist die Verordnung rezeptflichtiger Arzneimittel hierzulande Ärzten vorbehalten. Neben den Hausärzten, die ein breites Spektrum medizinischer Kenntnisse abdecken müssen, gibt es unterschiedlichste Fachärzte, die sich auf einzelne medizinische Bereich spezialisiert haben, wie beispielsweise Gynäkologen (Frauenärzte), Kardiologen (Herzspezialisten), Neurologen (Gehirn und Nerven), Orthopäden (Muskel-Skelett-System) und viele mehr. (fp)
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