Bundesärztekammer: Suizid-Beihilfe Regelungen sollen im ärztlichen Berufsrecht gelockert werden
28.12.2010
Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Jörg-Dietrich Hoppe hat eine Liberalisierung der ärztlichen Suizid-Hilfe angekündigt. Eigens hierfür sei ein neuer Entwurf für das Mediziner-Berufsrecht durch die Bundesärztekammer entworfen worden. Bestandteil des Entwurfes sei, das derzeit gültige ethische Verbot der ärztlichen Sterbehilfe aufzuheben, so der Ärztechef gegenüber der „Frankfurter Rundschau“. In den Neuregelungen soll verankert werden, dass ein Mediziner die Selbsttötung des Patienten unterstützen könne, wenn dies mit seinem eigenen Gewissen vereinbar sei.
Die Bundesärztekammer fordert in einem Entwurf zur Neuregelung des ärztlichen Berufsrechts eine Liberalisierung der Selbsttötungs-Hilfe durch Mediziner. Allerdings betonte Hoppe, das die geplanten Neuregelungen nicht gegen die geltenden Gesetze verstoße und nicht über das deutsche Strafrecht hinaus gehe. Laut Gesetz ist die Beihilfe zum Suizid nicht verboten, Ärzte sind jedoch durch das Berufsrecht gebunden, eine solche aktive Sterbebegleitung nicht durchzuführen. Eine aktive Sterbe-Beihilfe ist im Ärzte-Berufsrecht unethisch. Laut Hoppe sollte dieser Widerspruch aufgelöst werden. Zugleich sagte Hoppe aber: „Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.” Und stellte damit klar, dass er selbst eine aktive Sterbehilfe nicht durchführen würde.
Deutsche Hospiz Stiftung reagiert mit Empörung
Auf die Ankündigung das Berufsrecht in Hinsicht der aktiven Suizid-Hilfe zu ändern, reagierte die Deutsche Hospiz Stiftung mit deutlicher Empörung. Eine ärztlich begleitete Selbsttötungshilfe sei weder eine Fortführung der Sterbebegleitung noch eine wirkliche Alternative zu ihr. So forderte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation die Bundesregierung dazu auf, „endlich die gewerbsmäßige Vermittlung des Suizids unter Strafe zu stellen”.
Auch der Deutsche Caritas Verband hat die angekündigte Lockerung bei der ärztlichen Sterbebegleitung kritisiert. Vor allem kritisierte der Präsident des Caritas-Verbandes Peter Neher, dass die Entscheidung eine Selbsttötung aktiv zu unterstützen, auf die Gewissensebene des Arztes geschoben wird. „Da befürchte ich, dass das Vertrauensverhältnis zum Patienten und zu den Angehörigen enorm belastet wird. Und der Arzt in einen ganz neuen Gewissenskonflikt kommt: Wenn nämlich von ihm erwartet wird, das zu tun, was er vielleicht gar nicht will.“ Vielmehr sei es wichtig die Hospiz-Bewegung zu unterstützen, um eine „Sterben in Würde“ den Menschen zu ermöglichen.
Jeder dritte Arzt für die aktive Sterbehilfe
Im Sommer 2010 wurde eine Umfragestudie unter Ärzten zum Thema der aktiven Sterbebegleitung durchgeführt. In der Umfrage gab jeder dritte Mediziner an, sich vorstellen zu können, eine aktive Sterbehilfe bei unheilbaren Erkrankungen durchzuführen, wenn das Berufsrecht geändert werden würde. Von den 30 Prozent, für die eine Assistenz zum Suizid vorstellbar war, räumten Vier von Fünf ein, dass für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, den Todeszeitpunkt zu bestimmen, höchste Priorität gelte. Davon war auch die Hälfte der Nichtbefürworter überzeugt. 61 Prozent lehnen die aktive Sterbehilfe grundsätzlich ab, 37 Prozent gaben an, unter bestimmten Umständen beim Sterben von schwer kranken Patienten zu helfen. Jeder zweite Hausarzt wurde bereits von Patienten gefragt, ob man ihnen aktiv beim Sterben helfen könne. Die Neuregelungen sollen im kommenden Jahr umgesetzt werden. (sb)
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Bild: D. Braun / pixelio.de
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