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Neues Gesetz: Vorteile für Kassenpatienten?

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
11. Oktober 2014
in News
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Versorgungsstärkungsgesetz: Probleme im Gesundheitswesen lösen

11.10.2014

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will mit Hilfe eines neuen Gesetzes verschiedene Probleme im Gesundheitswesen lösen. Unter anderem soll das Versorgungsstärkungsgesetz dem Ärztemangel auf dem Land entgegenwirken sowie die Vergabe von Facharztterminen regeln.

Vergabe von Facharztterminen neu regeln
Mit einem neuen Gesetz will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gleich mehrere Probleme der Gesundheitspolitik angehen. Wie verschiedene Medien berichten, sollen mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (VSG) verschiedene Probleme gelöst werden. Beispielsweise ist geplant, lange Wartezeiten durch die Vergabe von Facharztterminen für Kassenpatienten über Servicestellen auf maximal vier Wochen zu verkürzen. Wenn Patienten in diesem Zeitraum keinen Termin erhalten haben, sollen sie einen ambulanten Klinik-Termin bekommen.

Finanzielle Anreize für Ärzte auf dem Land
Bemängelt wird jedoch bereits jetzt, dass diese Terminvergabe lediglich Symbolpolitik ist. Unter anderem deshalb, da diejenigen, die den Wunschtermin bei ihrem Wunscharzt nicht bekommen, sich ohnehin eine Überweisung besorgen und dann dort hingehen müssten, wo gerade etwas frei wird. Ein weitere Punkt der in dem Gesetzentwurf vorgesehen ist, ist den Ärztemangel auf dem Land zu bekämpfen. So sind finanzielle Anreize für Mediziner vorgesehen, die sich in ländlichen, unterversorgten Regionen niederlassen. In städtischen Regionen mit Überversorgung sollen Praxen nicht neu vergeben werden.

Verbesserungen für Hebammen geplant
Zudem soll mit dem „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz“ im Bereich „Haftpflichtversicherung für freiberufliche Hebammen“ geregelt werden, dass Krankenkassen künftig auf Regressforderungen weitgehend verzichten. Von Seiten der Kassen wird dieser Plan jedoch zurückgewiesen. Dieser Punkt stellt für Hebammen seit langem ein großes Problem dar, da die Berufshaftpflichtversicherungen für viele von ihnen fast unbezahlbar sind. Ein weiterer Anstieg der Beiträge soll mit dem Vorstoß vermieden werden. Vor kurzem wurde zwar bekannt, dass freiberufliche Hebammen in der Geburtshilfe sogenannte „Haftpflichtzulagen“ erhalten sollen, allerdings sind diese bis Mitte 2015 befristet.

Kostenübernahme für ärztliche Zweitmeinung
Weitere Punkte, die der Gesetzentwurf enthält, sind ein verbessertes Entlassungsmanagement nach Krankenhausaufenthalten, die Kostenübernahme der Kassen für die ärztliche Zweitmeinung vor Operationen sowie neue medizinische Zentren zur Behandlung von Menschen mit geistiger Behinderung oder Mehrfachbehinderung. Thematisiert wird auch, dass in Notaufnahmen ländlicher Kliniken nicht nur Notfälle, sondern auch einfachere Krankheiten behandelt werden sollen, sowie, dass Patienten ihre Reha-Maßnahmen wählen können. Zudem sollen Zahnärzte, die Vorsorgeuntersuchungen in Pflegeheimen anbieten, ein höheres Honorar bekommen. (ad)

Bild: FotoHiero / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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