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Rückrufaktion: Diese Wurst ist eine Gesundheitsgefahr

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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14. September 2020
in News
Mit Würsten gefüllte Wursttheke
Die Landfleischerei Paradieshof Wehr ruft eine Wurst zurück, weil eine mikrobiologische Belastung des Produkts mit Listerien nicht ausgeschlossen werden kann. (Bild: U. J. Alexander/stock.adobe.com)
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Wurst-Rückruf wegen Listerien

Die Landfleischerei Paradieshof Wehr aus dem sachsen-anhaltinischen Gardelegen ruft eine Salami zurück, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Wurst mit gesundheitsschädlichen Keimen belastet ist. Vom Verzehr des Produkts wird abgeraten.

Die Landfleischerei Paradieshof Wehr aus Gardelegen (Sachsen-Anhalt) hat einen Rückruf für Rindersalami gestartet. Nach Angaben des Unternehmens kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Wurst mit Listerien belastet ist. Diese Bakterien können bei bestimmten Personengruppen zu schweren Krankheitsverläufen führen.

Mikrobiologische Belastung

„Wir raten vom Verzehr der Rindersalami mit der Chargennummer 180820, verkauft vom 19.08.2020 bis einschließlich 07.09.2020 ab“, schreibt die Landfleischerei Paradieshof Wehr aus Gardelegen (Sachsen-Anhalt) in einem Aushang, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf seinem Portal „lebensmittelwarnung.de“ veröffentlicht hat.

Laut dem Unternehmen kann eine mikrobiologische Belastung des Produkts mit Listerien nicht ausgeschlossen werden. „Es stellt im Sinne von Artikel 14 (2) a) der Verordnung (EG) Nr.178/2002 „ein gesundheitsschädliches Lebensmittel“ dar“, heißt es dort weiter.

Die Wurst kann bei den Verkaufsstellen des Unternehmens zurückgegeben werden.

Gefahr für bestimmte Personengruppen

Listerien sind Bakterien, die die Krankheit „Listeriose“ auslösen können.

Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion in den meisten Fällen unauffällig oder nimmt einen harmlosen Verlauf mit grippeähnlichen Symptomen wie zum Beispiel Fieber und Muskelschmerzen oder Erbrechen und Durchfall, erklärt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Doch vor allem Schwangere, Ältere, Kleinkinder und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können schwere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln, warnt die Fleischerei. Den Angaben zufolge kann bei Schwangeren, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

Personen, die die vom Rückruf betroffene Salami gegessen haben und schwere oder anhaltende Symptome entwickeln, sollten ärztliche Hilfe aufsuchen und auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen.

Schwangere, die die Wurst verzehrt haben, sollten sich laut dem Unternehmen auch ohne Symptome in ärztliche Behandlung begeben und beraten lassen. Für andere Menschen ohne Symptome ist dies nicht sinnvoll. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Listerien in Lebensmitteln, (Abruf: 12.09.2020), Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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