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Käse-Rückruf bei Lidl: Gefährliche Bakterien entdeckt

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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29. Oktober 2020
in News
Eine Frau nimmt ein Käse-Produkt aus einem Kühlregal in einem Supermarkt.
In einem bei Lidl vertriebenen Käse wurden gesundheitsschädliche Bakterien entdeckt, die für manche Personengruppen eine ernsthafte Gefahr darstellen. (Bild: dmitrimaruta/stock.adobe.com)
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Verotoxin bildende Escherichia (E.) coli im Lidl-Käse

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie die Supermarktkette Lidl warnen vor einem bei Lidl angebotenen Käse, in dem Verotoxin bildende Escherichia (E.) coli Bakterien nachgewiesen wurden. Diese Erreger können schwere Durchfallerkrankungen auslösen und besonders für bestimmte Personengruppen eine ernste Gefahr darstellen. Der Käse sollte deshalb nicht verzehrt werden.

Betroffen ist das Produkt „Meine Käserei Brie de Nangis, französischer Weichkäse mit Rohmilch hergestellt“ in der 100 Gramm Packung vom Lieferanten „JERMI Käsewerk GmbH“. Zurückgerufen werden sämtliche Artikel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 27. Oktober 2020, den Losnummern 394 und 395 sowie dem Identitätskennzeichen DE BW 331 EG.

Der bei Lidl angebotene Käse „Meine Käserei Brie de Nangis, französischer Weichkäse mit Rohmilch hergestellt“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 27.10.2020 wird wegen möglicherweise enthaltenen VTEC-Bakterien zurückgerufen. (Bild: lidl.de)

Wo wurde der Käse verkauft?

Wie das BVL mitteilt, wurde der Käse fast deutschlandweit über den Discounter Lidl vertrieben. Betroffen sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Wo kann der Käse umgetauscht werden?

Kundinnen und Kunden sollten den Käse nicht mehr konsumieren. Der Verzehr kann zu gesundheitlichen Problem führen. Stattdessen kann das Produkt in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird dort auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.

Was sind Verotoxin bildende Escherichia (E.) coli?

Bei Verotoxin bildende Escherichia (E.) coli (VTEC) handelt es sich um Bakterien der Art Escherichia (E.) coli, die die Fähigkeit besitzen, den Giftstoff Verotoxin zu bilden. Dieser Schadstoff kann im Körper heftige Symptome auslösen, darunter Durchfall (auch blutiger Durchfall), Bauchschmerzen, Übelkeit und Erbrechen.

Für manche Personen besonders gefährlich

VTEC stellen für bestimmte Personengruppen eine besondere Gefahr dar. Zu diesen gehören beispielsweise Kleinkinder, Schwangere, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit schwachem Immunsystem. Bei rund fünf bis zehn Prozent aller Erkrankten tritt das sogenannte hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) auf. Dabei schädigt der Giftstoff die kleinsten Blutgefäße (Kapillaren) so weit, dass es zum Nierenversagen, zu Blutarmut, Hautblutungen und neurologischen Veränderungen kommen kann. Bei HUS handelt es sich um eine lebensbedrohliche Komplikation.

Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten

Da das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist, haben viele Verbraucherinnen und Verbraucher den Käse wahrscheinlich schon verzehrt. Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen dem Verzehr und dem Auftreten von Beschwerden, beträgt bei VTEC zwischen zwei und acht Tagen, in den meisten Fällen drei bis vier Tage. Wer den Käse gegessen hat und anschließend unter den oben genannten Symptomen leidet, sollte ärztliche Hilfe suchen und auf eine mögliche VTEC-Infektion hinweisen. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf der JERMI Käsewerk GmbH (veröffentlicht: 28.10.2020), lebensmittelwarnung.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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