Slush-Ice kann aufgrund des enthaltenen Glycerins zu einem verringerten Hirndruck und Symptomen wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit führen. Um unnötige Gesundheitsrisiken zu vermeiden, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Verzehrmenge entsprechend gering zu halten oder ganz auf den Konsum zu verzichten.
Das knallbunte Slush-Ice ist insbesondere bei Kindern äußerst beliebt, wobei das eisige Getränk meist in entsprechenden Slush-Ice-Maschinen zubereitet und aus diesen direkt serviert wird. Die Slush-Ice-Getränke enthalten dabei in der Regel Glycerin (auch als Glycerol oder Glyzerin bezeichnet), dass bei 18 Grad Celsius Celsius gefriert.
Keine Höchstmenge für Glycerin festgesetzt
Die Verwendung als Zusatzstoff in Lebensmitteln (E 422) ist in der EU erlaubt und Glycerin ist in verschiedenen aromatisierten Getränken zu finden, wobei allerdings bisher keine Höchstmenge für den Gehalt festgelegt wurde, berichtet das BfR.
Glycerin werde in der Medizin auch zu therapeutischen Zwecken eingesetzt wie beispielsweise zur Senkung eines erhöhten Hirndrucks und ab einer Dosis von 250 Milligramm Glycerin pro Kilogramm Körpergewicht sei dabei eine Wirkung nachweisbar.
Welche Gesundheitsbeschwerden drohen?
Dieses Dosis werde bei jüngere Kinder schon durch weniger als 200 Milliliter Slush-Ice erreicht oder überschritten, wodurch laut BfR Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel, kraniale Nervenlähmungen, Doppelsehen, Beeinträchtigungen des Hörvermögens, Übelkeit und Erbrechen drohen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe sich aus diesem Grund bereits für eine Empfehlung von maximal 125 Milligramm Glycerin pro Kilogramm Körpergewicht bei einmaligem Verzehr eines glycerinhaltigen Getränks ausgesprochen. Diese Menge könne ohne erkennbares Gesundheitsrisiko aufgenommen werden.
Doch wie viel Glycerin in einem Slush-Ice-Getränk enthalten ist, bleibt für die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin nicht erkennbar, kritisiert das BfR. Daher empfehle auch die EFSA eine europaweite Festlegung von Höchstmengen für Glycerin in Getränken in Betracht zu ziehen.
Im Zweifelsfall auf Slush-Ice verzichten
Solange keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstmenge für Glycerin in Slush-Ice-Getränken festgesetzt wurden, rät das BfR zu entsprechend geringer Verzehrmenge oder im Zweifelsfall sicherheitshalber zu einem gänzlichen Verzicht auf den Slush-Ice.
Zwar könne zur Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Folgen bei dem Verzehr eines Slush-Ice-Getränks keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da dies von der Glycerin-Konzentration im jeweiligen Getränk, von der Verzehrmenge und vom Körpergewicht der Konsumentinnen und Konsumenten abhänge, doch dass ein potenzielle Risiko besteht, bleibt unbestritten. (fp)
Autoren- und Quelleninformationen
Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Eiskalt und knallbunt: Slush-Ice-Getränke mit Glycerin können unerwünschte gesundheitliche Folgen haben (veröffentlicht 26.06.2026), bfr.bund.de
Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.







