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Ab 2011: Höhere Kosten für die Gesundheit

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
14. November 2010
in News
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Höhere Kosten für die Gesundheit: Das ändert sich alles durch die Gesundheitsreform für Versicherte

(14.11.2010) Der Deutsche Bundestag hat die Gesundheitsreform und damit auch eine Reform der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Kassenpatienten müssen sich ab Jahreswechsel auf höhere Kosten im Gesundheitssystem einstellen. Wir zeigen auf, was sich alles verändert. Am Donnerstag wurde das Arzneimittelspargesetz und am Freitag das Finanzierungsgesetz der Krankenkassen (GKV-Finanzierungsgesetz) beschlossen. Gegen die Stimmen der Opposition beschloss die schwarz-gelbe Bundesregierung eine der größten Reformen im Gesundheitssektor. Für die meisten Versicherten kommen nun steigenden Ausgaben für Gesundheitsleistungen zu.

Anstieg des regulären Krankenkassenbeitrags
Ab dem ersten Januar 2011 steigen die Krankenkassenbeiträge von 14,9 auf 15,5 Prozentpunkte an. Das heißt, die Kassen nehmen ab dem kommenden Jahr rund sechs Milliarden Euro mehr an Mitgliederbeiträgen ein. Das war auch nötig, weil das zu erwartende Defizit im Gesundheitsfond auf satte elf Milliarden Euro geschätzt wurde. Mit den erhöhten Kassenbeiträgen soll dieses Defizit zum Teil ausgeglichen werden. Bei den Kassenbeiträgen zahlen jeweils die Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Hälfte die Beiträge. Ab dieser Erhöhung wird allerdings der Beitragssatz für den Arbeitgeber eingefroren. Das bedeutet, dass alle zukünftigen Erhöhungen von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen. Der Arbeitgeberanteil liegt damit eingefroren bei 7,3 Prozent. Alle Kostensteigerungen, die über die allgemeine Lohnentwicklung hinausgehen, müssen ab dem nächsten Jahr von den Kassenpatienten allein getragen werden.

Zusatzbeiträge bald flächendeckend?
Die meisten Krankenkassen versprechen, dass die erhöhten regulären Beiträge ausreichen werden, um keine Zusatzbeiträge erheben oder anheben zu müssen. Allerdings verlangen derzeit neun gesetzliche Krankenkassen bereits einen Zusatzbeitrag. Die Höhe des Zusatzbeitrages liegt bei den betroffenen Kassen derzeit bei acht Euro im Monat. Gesundheitsökonomen gehen allerdings davon aus, dass schon sehr bald flächendeckend Zusatzbeiträge von allen Krankenversicherten verlangt werden. Denn die Kosten im Gesundheitssystem steigen seit Jahren kontinuierlich an. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist vor allem der demografische Wandel der Gesellschaft. Die Menschen werden immer älter, die medizinischen Möglichkeiten immer besser und die Gesundheitsversorgung damit immer teurer. Auch Ärzte und Kliniken verlangen immer höhere Honorare, um kosten deckend arbeiten zu können. Das bedeutet, dass sich Versicherte schon in naher Zukunft weitere und höhere Zusatzbeiträge einrichten müssen. Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes könnten der monatliche Zusatzbeitrag im Jahre 2025 schon bei rund 100 Euro Zusatzbeitrag im Monat (zusätzlich 1164 Euro pro Jahr) liegen. Und das sind noch vorsichtige Schätzungen.

Damit die Kassen die Höhe des Zusatzbeitrages selbst bestimmen können, hat der Gesetzgeber eine weitreichende Änderung beschlossen. Ab dem ersten Januar bestimmt jede einzelne Kasse darüber ob und wie hoch der pauschale Zusatzbeitrag bemessen wird. Die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die meisten Menschen 2011 von einem zusätzlichen Beitrag verschont bleiben. Erhebt eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, können Versicherte ihre Kasse wechseln. Aus diesem Grund halten sich die meisten Krankenkassen eher bedeckt, denn sie fürchten eine hohe Wechselbereitschaft. Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass ab 2012 im Durchschnitt jede Krankenkasse einen zusätzlichen Beitrag von vier bis fünf Euro erheben wird. Das bedeutet, dass zwar nicht alle GKV Versicherungen einen Zusatzbeitrag erheben werden, allerdings zahlreiche finanziell in Schwierigkeiten geratene Krankenkassen zu mindestens ab 2012 einen erheben werden. Der geplante Sozialausgleich kommt allerdings nur für sehr wenige in Betracht. Denn dieser orientiert sich nicht an der individuell erhoben Höhe des Betroffenen, sondern an der durchschnittlichen Höhe aller Krankenkassen.

Wer ist von einem Zusatzbeitrag befreit?
Einige Versicherte werden zukünftig grundsätzlich von einem Zusatzbeitrag befreit bleiben. Dazu gehören:
– Bezieher von Hartz IV-Leistungen (ohne Minijob)
– Personen, die sich in einer Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz befinden,
– Behinderte in anerkannten Werkstätten oder Einrichtungen sind
– Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Feststellungen der beruflichen Eignung oder Arbeitserprobung sind, sofern diese Maßnahmen nicht nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erbracht werden ,
– Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld haben oder beziehen, die Erziehungsgeld oder Elterngeld beziehen oder sich in der Elternzeit befinden
– während einer medizinischen Rehabilitation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld beziehen,
– während ihrer Schwangerschaft arbeitslos oder ohne Entgelt beurlaubt werden,
– Verletztengeld nach SGB VII, Versorgungskrankengeld nach dem Bundesversorgungsgesetz oder vergleichbare Entgeltersatzleistungen beziehen,
– Personen die einen Wehrdienst oder Zivildienst leisten und währenddessen kein Arbeitsentgelt erhalten,
– zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt, wobei eine einmalige Übersteigung zulässig ist,
– ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr i.S.d. Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten, aber nur, so lange sie darüber hinaus keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen beziehen.
– Bei Sozialhilfe-Empfängern wurde und wird deren Zusatzbeitrag nach § 32 Abs. 4 SGB XII vom Leistungsträger gezahlt.

Arbeitslosengeld Eins Bezieher und Rentner sind von von den zusätzlichen Beiträgen der Kassen grundsätzlich nicht verschont. Auch auf sogenannte "Minijobber" könnten Zusatzbeiträge möglich sein. Für sie kommt lediglich ein Sozialausgleich in Frage.

Wer bekommt einen Sozialausgleich?

Krankenversicherte, die im Monat mehr als zwei Prozent ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens für einen Zusatzbeitrag aufkommen müssen, erhalten vom Bund einen sogenannten Sozialausgleich. Allerdings orientiert sich die Höhe des Ausgleichs an der Höhe des im Durchschnitt aller Kassen erhobenen Zusatzbeitrags. Und nur diese Differenz wird dem Betroffenen dann ausgezahlt. Liegt der individuelle Zuschuss darüber, so muss der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Liegt der Zusatzbeitrag unter dem Durchschnitt aller, so profitiert der Betroffene und erhält einen höheren Ausgleich vom Steuerzahler. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ab dem nächsten Jahr alle Versicherten beinahe täglich verfolgen müssen, wie hoch die einzelnen Zusatzbeiträge der Kassen sind, um entsprechend wechseln zu können. Wer Rentner, chronisch krank oder nicht flexibel genug ist, zu wechseln, ist Benachteiligt – beim Zusatzbeitrag und beim Sozialausgleich.

Säumige Zahler sollen stärker zur Kasse gebeten werden
Schon jetzt weigern sich wissend oder unwissentlich viele, einen Zusatzbeitrag zu entrichten. Auch hier will die Bundesregierung die Daumenschrauben stärker anziehen. Ab 2011 gilt: Wurde der erhoben zusätzliche Beitrag sechs mal hintereinander nicht bezahlt, wird wird zusätzlich ein Verspätungszuschlag i.H. der letzten 3 Zusatzbeiträge, mindestens von 20 Euro, erhoben. Damit sollen säumige Zahler zur Zahlung getrieben werden.

Fazit: Durch die Gesundheitsreform wird die Krankenversicherung teurer
Alles in allem wir die Gesundheit in Zukunft teurer. Benachteiligt sind vor allem Mittel- und Niedrig-Verdiener. Denn der Sozialausgleich bietet keineswegs einen sozialen Ausgleich. In der Mehrheit müssen zukünftig fast alle Versicherten kräftig drauf zahlen. Nur diejenigen, die über ein hohes Einkommen verfügen und über die Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro im Jahr kommen, können nun viel leichter in die Private Krankenversicherung wechseln. Diese Tatsache wird bei den Gesetzlichen zu weiteren Einbußen und für die verbliebenen Versicherten zu höheren Beiträgen führen. (sb)

Lesen Sie auch:
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Vorkasse Pläne: Viele Arztpraxen müssten schließen
Zusatzbeiträge auch 2011 möglich

Bildnachweis: Harry Hautumm / pixelio.de

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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