• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

Urteil: Ärzte dürfen nicht für Magnetfeldtherapie werben

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
22. Juni 2016
in News
Teile den Artikel

OLG Koblenz: Mangels Belege sind Linderungsversprechen irreführend
Koblenz (jur). Für eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie dürfen Ärzte nicht mit positiven gesundheitlichen Wirkungen werben. Diese sind wissenschaftlich nicht belegt, entsprechende Werbung ist daher unzulässig, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch, 22. Juni 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 9 U 1181/15).

Im entschiedenen Fall hatte ein Arzt in Rheinland-Pfalz im Internet für die von ihm angebotene Magnetfeldtherapie geworben. Obwohl die Wirkung der Behandlung bisher noch nicht wissenschaftlich bestätigt sei, beobachte er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge. So habe er sehr gute Erfolge bei der Behandlung von Rückenleiden, Gelenkverschleiß an Knien und Hüfte, Rheuma und Prellungen erzielt. Auch bei Migräne und Durchblutungsstörungen könne die pulsierende Magnetfeld-Therapie nachhaltig helfen.

Auf Klage eines Wettbewerbsverbandes hat das OLG Koblenz diese Werbung nun untersagt. Sie sei irreführend und daher unzulässig. Den Patienten suggeriere die Werbung eine therapeutische Wirksamkeit, die aber wissenschaftlich nicht belegt sei. Daran ändere auch der Hinweis auf die fehlenden wissenschaftlichen Belege nichts, zumal hier der Arzt sofort danach wieder auf die „erfreulichen Therapieerfolge“ verweise, so das OLG in seinem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 20. Januar 2016. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Korrekte Anwendung von Cannabis: Gebrauchsanweisung für Patienten erforderlich

Oxytocin: Das Kuschelhormon macht Männer viel kritischer

Jetzt News lesen

3D-Darstellung des Gehirns

Parkinson, Epilepsie & andere Hirnerkrankungen im Speichel erkennbar

10. März 2026
Diabetes-Schriftzug mit medizinischen Symbolen.

Diabetes: Dieses Pflanzenextrakt bietet nachweisbaren therapeutischen Nutzen

9. März 2026
Pipette und Fläschchen mit einem Cannabisblatt im Hintergrund.

Fettleber: So können CBD und CBG aus Cannabis helfen

9. März 2026
Grafische Darstellung von Bakterien im Mundraum.

Deshalb kann Parodontitis zu Osteoporose führen

8. März 2026
Junge Frau mit einer Haarbürste voller ausgefallener Haare

Ashwagandha fördert Haut- & Haargesundheit

7. März 2026
Auswahl von fettigen Speisen.

Hochverarbeitete Lebensmittel mit Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern verbunden

6. März 2026

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR