Studie offenbart Informationsmängel bei IGeL
08.11.2012
Bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) mangelt es weiterhin an Transparenz. Mehrfach wurde das Verhalten der Ärzte beim Verkauf der Individuellen Gesundheitsleistungen in den vergangenen Monaten scharf kritisiert. Nun hat das Bundesverbraucherministerium eine Studie veröffentlicht, die dass Informationsangebot zu den IGeL genauer analysiert.
Individuelle Gesundheitsleistungen sind von den Patienten generell selbst beim Arzt zu bezahlen. Außerdem dürfen die IGeL nur auf Nachfrage beziehungsweise Initiative der Patienten hin angeboten werden. „Um Leistungen einzuschätzen und das optimale Angebot auswählen zu können, sind die Patienten dabei auf klare Informationen angewiesen – oft erhalten sie diese aber leider nicht“, erklärte die Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) bei Vorstellung der aktuellen Studienergebnisse in Berlin.
Mehr als 350 Individuelle Gesundheitsleistungen verfügbar
Im Auftrag des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben Experten des Instituts für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) und des Instituts für mit Medizinrecht an der Universität Köln die Informationsangebote zu den IGeL im Internet und in Arztpraxen untersucht. "Das Angebot der IGeL umfasst mehr als 350 Zusatzleistungen, die von der Früherkennung verschiedener Krankheiten über sport- oder reisemedizinische Untersuchungen bis hin zu Schönheitsoperationen reichen". Sämtliche IGeL müssen von den Patienten eigenständig bezahlt werden, wobei die Kosten zwischen 5,36 Euro für die schmerzärmere Hochdruckinjektion von Arzneimitteln oder 30 Euro für die Glaukomfrüherkennungsuntersuchungen (grüner Star) und einigen tausenden Euro für schönheitschirurgische Eingriffe liegen können. Eine ausführliche Information der Patienten über die Möglichkeiten der IGeL und die hiermit verbundenen Kosten ist demnach unerlässlich.
Defizite bei Transparenz und Informationen zu den IGeL
„Patienten haben ein Recht auf Transparenz – hier krankt es noch an manchen Stellen“, erklärte die Bundesverbraucherministerin. So mangele es bei den Individuellen Gesundheitsleistungen vielfach an Transparenz und Aussagekraft der Informationsangebote. Die aktuelle Studie unterstreiche die Notwendigkeit einer besseren Information und Aufklärung insbesondere durch die Ärzte. Zwar habe die Untersuchung gezeigt, dass durchaus geeignete Informationsmöglichkeiten bestehen, doch die Schwierigkeit für Patienten bestehe darin, diese zu identifizieren. Besonders fundiert und detailreich sei zum Beispiel „das seit Anfang des Jahres bestehende Internetportal www.igel-monitor.de des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS).“ Hier werde den Patienten eine gute Übersicht zu den Vor- und Nachteilen der IGeL geboten. Die Informationen in den Arztpraxen weisen hingegen den aktuellen Studienergebnisse zufolge deutliche Defizite auf und stellen keine verlässliche Verbraucherinformation dar. Allerdings erfolgte die Auswahl laut Angaben der Studienautoren nicht repräsentativ. Bewertet wurde das Informationsangebot anhand von Aspekten wie dem Informationsgehalt, Neutralität, Verständlichkeit und Übersichtlichkeit.
Verlässliche Information durch fachkundiges ärztliches Personal gefordert
Die verlässliche und transparente Patienteninformation ist laut Aussage der Studienautoren bei den Individuellen Gesundheitsleistungen zwingende Voraussetzung, um die Patientenrechte zu schützen. „Vor einer Maßnahme muss der Patient grundsätzlich die Gelegenheit haben, das Für und Wider der Behandlungsmaßnahmen abzuwägen“, betonte die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die Aufklärung der Patienten müsse dabei durch fachkundiges ärztliches Personal erfolgen, wie dies auch vom Gesetz vorgesehen ist. Hier sieht auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, Optimierungsbedarf. „Obwohl die Nachfrage zur IGeL vom Patienten und nicht vom Arzt ausgehen muss und ein schriftlicher Vertragsschluss erfolgen muss, mangelt es zu oft an der nötigen Transparenz und sachlichen Information“, erklärt Zöller in der aktuellen Pressemitteilung des Bundesverbraucherministeriums.
Patientenrechtegesetz ohne Verbesserung bei den IGeL
Eine wesentliche Verbesserung der Patienteninformation bei den IGeL verspricht sich Wolfgang Zöller von dem geplanten Patientenrechtegesetz: „Mit dem eingebrachten Patientenrechtegesetz stärken wir die Rechte der Patienten auch auf Information.“ Demnach müssen Ärzte ihre Patienten über die voraussichtlichen Kosten der Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten sind, informieren. Auch ist eine Aufklärung über Nutzen und Risiko der Maßnahmen sowie über mögliche Behandlungsalternativen vorgeschrieben. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale übte jedoch massive Kritik an dem Entwurf des Patientenrechtegesetzes. Dieser schwäche die Patientenrechte bei den Individuellen Gesundheitsleistungen und ermögliche den Ärzten noch leichter als bisher die teilweise äußerst umstrittenen Gesundheitsleistungen zu verkaufen.
IGeL: Ein lohnendes Geschäft für Ärzte
Den Angaben des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale zufolge sind die IGeL für die Ärzteschaft eine durchaus lohnendes Geschäft, mit dem „in Deutschland jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro“ umgesetzt werden. „Viele Ärzte nutzen das Vertrauen der Patienten aus, wenn sie vom Helfer zum Verkäufer werden“, erläuterte Mitte Oktober Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentrale. Unter Berufung auf eine bundesweite Online-Umfrage von April bis Juni 2012, an der mehr als 1.700 Verbraucher beteiligt waren, berichtetet der Bundesverband der Verbraucherzentrale, dass Patienten bei den IGeL häufig nicht in der vorgeschriebenen Weise aufgeklärt und zudem durch massive Werbung beeinflusst würden. Auch erhielten die Patienten „in manchen Fällen nicht einmal einem Vertrag oder eine Rechnung“, bemängelte der Bundesverband der Verbraucherzentrale. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, denn die „Selbstzahlerleistungen sollen der Gesundheit dienen, nicht die Sebstbedienungsmentalität mancher Ärzte befeuern“, so das Fazit von Gerd Billen.
Ärzteschaft unter Druck
Durch die aktuelle Studie des Bundesverbraucherministeriums wächst der Druck auf die Ärzteschaft, das Informationsdefizit beim Verkauf der IGeL zu beheben. Ein neuer überarbeiteter IGeL-Ratgeber für Ärzte und Patienten soll hier Abhilfe schaffen. Auf diese Weise könne die Diskussion wieder versachlicht werden, erklärten die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Denn im Einzelfall seien IGeL medizinisch durchaus sinnvoll und man könne diesen daher nicht grundsätzlich die Existenzberechtigung absprechen, betonte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery. Sowohl der Ärztepräsident als auch KBV-Chef Andreas Köhler unterstrichen jedoch, wie wichtig es ist, dass die Ärzte verantwortungsvoll mit den IGeL umgehen und sich an klare Regeln halten. (fp)
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Bild: Paul Golla / pixelio.de
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