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Aldi-Rückruf: Toastbrot enthält krebserregende Substanz

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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2. April 2022
in News
Foto einer Aldi-Süd-Filiale in Nürnberg.
In einem bei Aldi angebotenen Toastbrot wurde eine krebserregende Substanz nachgewiesen. (Bild: filmbildfabrik/stock.adobe.com)
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Ethylenoxid im Toastbrot von Aldi nachgewiesen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, mehrere Aldi-Filialen und ein Lebensmittel-Hersteller informieren über einen Rückruf von Toastbrot. In dem betroffenen Produkt wurde eine nicht zugelassene Substanz nachgewiesen, die als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft wird.

Zurückgerufen wird das „Kunua! Eiweißtoastbrötchen, 4 Stück“ in der 260 Gramm-Verpackung des Herstellers Kunua! Handelsgesellschaft mbH & Co. KG mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 10.4.2022, 13.4.2022 und 27.4.2022.

Ethylenoxid ist in der EU bei Lebensmitteln verboten

Bei einer Untersuchung des Produkts wurde eine Belastung mit Ethylenoxid festgestellt. Das Desinfektionsmittel darf in der EU keinen Kontakt zu Lebensmitteln haben, da es als krebserregend und erbgutverändernd eingestuft wird.

Wo wurde das Toastbrot verkauft?

Wie der Hersteller in einem Informationsschreiben zu dem Rückruf mitteilt, wurde das betroffene Toastbrot in Filialen des Discounters ALDI SÜD verkauft, und zwar überwiegend in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Angaben zum Umtausch

Verbraucherinnen und Verbraucher, die das oben genannte Toastbrot mit dem entsprechenden Mindesthaltbarkeitsdatum bereits gekauft haben, können dieses in einer ALDI SÜD-Filiale abgeben. Der Kaufpreis wird dort auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Vom Verzehr wird abgeraten.

ALDI SÜD weist darauf hin, dass ausschließlich die oben genannte Ware mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten vom Rückruf betroffen ist. Andere angebotene Lebensmittel der Kunua! Handelsgesellschaft sowie Artikel anderer Hersteller sind nicht von dem Rückruf betroffen.

  • Lesen Sie auch: Rückruf: Nahrungsergänzungsmittel mit krebserregender Substanz belastet

Ethylenoxid: Keine Grenzwerte gelten als unbedenklich

Da Ethylenoxid in der gesamten EU nicht für Lebensmittel zulässig ist, gibt es keinen Grenzwert, der als unbedenklich gilt. In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Rückrufen wegen Ethylenoxid-Belastung, da verwendete Zutaten mit Ethylenoxid kontaminiert waren. Diese stammen in der Regel aus Ländern, wo Ethylenoxid noch in der Lebensmittelproduktion eingesetzt wird. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Rückruf Kunua! Eiweißtoastbrötchen (veröffentlicht: 01.04.2022), lebensmittelwarnung.de
  • BfR: Gesundheitliche Bewertung von Ethylenoxid-Rückständen in Sesamsamen (PDF, Stand: 01. September 2021), bfr.bund.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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