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Apothekenreform: Das ändert sich!

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
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21. Oktober 2019
in News
Leseminuten 1 min
Lächelnde Apothekerin bedient einen Mann
In einigen Fällen kann bei einer Kopfhautentzündung direkt in der Apotheke Hilfe gesucht werden. (Bild: rh2010/fotolia.com)

Erster Teil der neuen Apothekenreform tritt in Kraft

Aktuell wurden die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung im Bundesgesetzblatt umgesetzt. Damit wurde der erste Teil des geplanten Apothekenreformpakets realisiert.

„Die Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein in der Apothekenreform“, berichtet Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Für Patientinnen und Patienten sei die Verfügbarkeit von Apotheken vor Ort zu jeder Tages- und Nachtzeit ein wichtiges Stück Daseinsvorsorge. Deshalb wurde unter anderem der Botendienst der Apotheken erweitert. Zudem werden die Nacht- und Notdienste stärker bezuschusst.

Lächelnde Apothekerin bedient einen Mann
Die neue Apothekenreform soll die Apotheken besser an die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden anpassen und die Konkurrenzfähigkeit gegenüber dem Online-Handel stärken. (Bild: rh2010/fotolia.com)

Was bringt die neue Reform mit sich?

Künftig sollen Apotheke vor Ort nicht nur in besonderen Fällen, sondern jederzeit einen Botendienst für Medikamente zur Verfügung stellen dürfen. Die dazugehörige Beratung könne auch telefonisch erfolgen. Auch der Transport temperaturempfindlicher Arzneimittel sei nun klarer definiert. Privatpatientinnen und -patienten dürfen zudem künftig verschriebene Rezepte gegen preiswertere Arzneien austauschen, insofern sie den gleichen Wirkstoff haben. Darüber hinaus wird ab dem Jahr 2020 der Notdienstzuschlag pro rezeptpflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent erhöht. Bei dokumentationspflichtigen Medikamenten wie beispielsweise Betäubungsmitteln erhöhe sich der Zuschlag von 2,91 auf 4,26 Euro pro Abgabe.

Zweiter Teil wird in Kürze erwartet

Der zweite Teil der Reform wurde noch nicht verabschiedet, wird aber in Kürze erwartet. „Die ordnungspolitische Herausforderung, die Gleichpreisigkeit bei rezeptpflichtigen Medikamenten endlich wiederherzustellen, bleibt bestehen“, kommentiert Schmidt. Dieses Problem müsse nun dringend gelöst werden. Das Gesetz müsse zügig im Bundestag beraten und verabschiedet werden. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Erster Teil der Apothekenreform tritt in Kraft – zweiter Teil muss schnellstmöglich folgen (Abruf: 21.10.2019), abda.de

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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