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Gesundheit: Behörde ruft zu verstärkter Meldung von Nebenwirkungen auf

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
22. November 2017
in News
Vor der Einnahme eines Medikaments sollte man stets den Beipackzettel lesen, um sich vor allem über die richtige Einnahme und mögliche Nebenwirkungen zu informieren. Doch die Beschreibungen sind für Patienten oft nicht zu verstehen. (Bild: Andrzej Tokarski/fotolia.com)
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Patienten zur Meldung von Medikamenten-Nebenwirkungen aufgerufen

Wenn Patienten den Verdacht hegen, dass Beschwerden wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel oder auch schwerwiegende Symptome durch die Einnahme eines Medikaments erfolgten, sollen sie den Verdacht melden. Solche Meldungen können einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit darstellen.

Patienten sollen Nebenwirkungen melden

Eigentlich sind Medikamente dazu dar, Menschen zu heilen beziehungsweise ihre Leiden zu lindern. Doch bei der Arzneimitteltherapie kommt es häufig auch zu Wechsel- und Nebenwirkungen, in manchen Fällen erst Jahre später. Ziemlich oft treten solche unerwünschten Begleiterscheinungen bei der Antibiotika-Nutzung auf. Doch auch bei frei verkäuflichen Medikamenten besteht dieses Problem. Nun fordern alle europäischen Arzneimittelbehörden in einer gemeinsamen Kampagne Patientinnen und Patienten dazu auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden.

Die europäischen Arzneimittelbehörden rufen Patientinnen und Patienten dazu auf, ihnen verstärkt Verdachtsfälle von Nebenwirkungen zu melden. Solche Meldungen können einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit darstellen. (Bild: Andrzej Tokarski/fotolia.com)

Wichtiger Beitrag zur Arzneimittelsicherheit

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilt, liegt der Fokus dabei vor allem auf Meldungen von Nebenwirkungen, die nach der Einnahme rezeptfreier Arzneimittel aufgetreten sind.

Denn auch bei diesen sogenannten OTC-Produkten können Nebenwirkungen auftreten, deren Meldung einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit darstellen. OTC ist die Abkürzung des englischen Begriffs „Over The Counter” und bedeutet wörtlich übersetzt „Über den Ladentisch“.

Der Begriff bezeichnet alle nicht verschreibungspflichtigen Produkte und Arzneimittel zur Selbstbehandlung.

Risikosignale so früh wie möglich erkennen

Pharmaunternehmen sowie Ärzte und Apotheker beziehungsweise deren Arzneimittelkommissionen sind über ihre jeweilige Berufsordnung zur Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, den sogenannten Nebenwirkungen, verpflichtet.

Diese Meldungen sind wichtig, um Arzneimittelrisiken möglichst schnell zu identifizieren, da die Behörden dazu auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen sind.

Sie filtern aus der Fülle der berichteten Symptome diejenigen heraus, die möglicherweise ein erstes Signal für eine bisher unbekannte Nebenwirkung sind.

„Ob nach der Einnahme verschreibungspflichtiger oder rezeptfreier Arzneimittel: Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden“, so Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM.

„Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen.“

Meldung ersetzt nicht den Arztbesuch

Erfahrungsgemäß werden nicht alle Verdachtsfälle gemeldet. Die Gründe dafür sind vielfältig.

So informieren Patientinnen und Patienten ihren Arzt nicht über jede Beobachtung, oder der Zusammenhang zwischen einer Reaktion oder einem Symptom und dem Arzneimittel wird nicht hergestellt, weil beispielsweise die Symptome einer Grunderkrankung zugeordnet werden.

Nebenwirkungen zu Arzneimitteln, die sich bereits länger auf dem Markt befinden, werden bekanntermaßen weniger häufig gemeldet als solche von neuen Arzneimitteln.

Patienten haben die Möglichkeit, Nebenwirkungen auf der Internetseite des BfArM unter „www.bfarm.de/uawmelden“ selbst zu melden.

Dafür gibt es ein speziell für Verbraucher konzipiertes Online-Meldeformular sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können.

Das BfArM weist darauf hin, dass die Meldung der Nebenwirkung nicht den Arztbesuch ersetzt. Nur der behandelnde Arzt kann und darf beurteilen, ob beispielsweise eine Dosisreduktion oder gar ein Absetzen des verdächtigten Medikaments notwendig und medizinisch sinnvoll ist. (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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