Bei Sprachauffälligkeiten Hörorgane überprüfen.
(05.09.2010) Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (HNO) weist darauf hin, Kleinkinder mit Sprachauffälligkeiten unbedingt auf eventuelle Gehörschäden überprüfen zu lassen. Denn für die Entwicklung der Sprache ist es unabdingbar, dass auch das Gehör funktioniert. Das Gehirn benötigt akustische Reize, damit eine gesunde Sprachentwicklung funktioniert.
Bestehen Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung, so sollten Eltern ihre Kinder bei einem Hals-Nasen-Ohrenarzt auf Hörschäden untersuchen lassen. Wurden keine Auffälligkeiten fest gestellt, so können die Eltern einen Logopäden aufsuchen, der eine Sprachtherapie unternimmt. Darauf verwies der Verband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (HNO).
Doch wie können Eltern feststellen, ob eine Sprachauffälligkeit besteht? Als Sprachauffällig gilt, wenn beispielsweise Dreijährige Kinder nur über einen sehr geringen Wortschatz verfügen, wiederkehrend grammatikalische Fehler beim Sprechen machen und/oder in ungewohnter Umgebung das Sprechen der Eltern nicht verstehen. Hörschäden können entweder angeboren sein oder durch eine häufige Mittelohrentzündung entstanden sein. Neben Schäden der Hörorgane kommen auch neurologische oder motorische Störungen in Frage. (sb)
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