• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  ++Coronavirus++ LIVE:
COVID-19: Impfung nach Erkrankung führt zu erneutem Anstieg der Antikörperantwort 22. Mai 2022
Verlust von zehn Punkten IQ durch COVID-19 20. Mai 2022
COVID-19: Diese Erkrankungen erhöhen die Sterblichkeit 17. Mai 2022
COVID-19: Diese Zellmutationen bestimmen schweren Krankheitsverlauf 16. Mai 2022
COVID-19-Pandemie: Kupfer kann Coronavirus beseitigen 7. Mai 2022
Weiter
Zurück

Blasenschwäche kann Führerschein nur in Ausnahmefällen retten

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
3. November 2017
in News
Betroffenen Frauen ist übermßiger Scheidenausfluss oft unangenehm und zudem können ernsthafte Erkrankungen die Ursache sein. (Bild: SENTELLO/fotolia.com)
Teile den Artikel

OLG Hamm: Ohne Ausnahme kann sich Strafe sogar verschärfen
Eine Blasenschwäche und starker Harndrang können die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Autofahren rechtfertigen. Das gilt allerdings nur in wirklichen Ausnahmefällen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 3. Oktober 2017, bekanntgegebenen Beschluss klarstellte (Az.: 4 RBs 326/17). Danach kann es die Strafe aber auch verschärfen, wenn ein Autofahrer eine Fahrt antritt oder fortsetzt, auch wenn er sich wegen starken Harndrangs absehbar bald nicht mehr auf das Fahren konzentrieren kann.

Wärme wirkt bei einer Blasenentzündung sehr wohltuend. (Bild: absolutimages/fotolia.com)

Im Streitfall war ein 61-jähriger Mann aus Paderborn außerorts auf einer Bundesstraße 29 Kilometer zu schnell gefahren. Die Bußgeldbehörde verhängte eine Geldbuße von 80 Euro sowie – weil es sich um eine Wiederholung handelte – ein einmonatiges Fahrverbot.

Hiergegen machte der Mann vor dem Amtsgericht Paderborn geltend, er sei an der Prostata operiert worden und verfüge seitdem nur noch über eine eingeschränkte Kontinenz. Auf der Fahrt habe er einen starken und schmerzhaften Harndrang verspürt. Daher sei er darauf fokussiert gewesen, möglichst rasch eine Stelle zu finden, an der er „rechts ran fahren“ könne.

Das OLG Hamm betonte nun, dass nach anerkannter Rechtsprechung der „durch eine besondere körperliche Disposition des Betroffenen“ bedingte „sehr starke Drang zur Verrichtung der Notdurft“ in Ausnahmefällen den Verzicht auf ein Fahrverbot rechtfertigen kann. Dazu reiche aber der bloße Hinweis auf entsprechende körperliche Einschränkungen nicht aus. Diese seien „kein Freibrief für pflichtwidriges Verhalten“. Vielmehr müssten sich Autofahrer auf solche Schwächen einstellen und sich beispielsweise ausreichend Zeit nehmen und frühzeitig eine Toilette aufsuchen. Nur unvorhersehbare Ausnahmesituationen könnten dann zu richterlicher Gnade beim Fahrverbot führen.

Als Konsequenz dieser Rechtsprechung kann sich der Hinweis etwa auf eine operationsbedingte Blasenschwäche auch nachteilig auswirken. Denn wer eine Fahrt wegen körperlicher Einschränkungen von vornherein nicht bewältigen kann, darf sich danach gar nicht erst ans Steuer setzen. Jedenfalls könne sich das Maß einer Pflichtwidrigkeit noch erhöhen, wenn ein Autofahrer eine Fahrt fortsetzt, obwohl er wegen quälenden Harndrangs nicht mehr auf Verkehrsregeln wie hier die Höchstgeschwindigkeit achten kann, so das OLG Hamm.

Nach diesem Beschluss vom 10. Oktober 2017 muss nun das Amtsgericht Paderborn Bußgeld und Führerscheinentzug des 61-Jährigen nochmals neu prüfen. mwo/fle

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel
Blumenkohl schmeckt roh, gebraten, überbacken, gedünstet, gekocht, blanchiert, frittiert oder püriert. Das leckere Gemüse eignet sich sogar als Mehl- und Fleischersatz. (Bild: nolonely/fotolia.com)

Gesundheit: Deshalb sollten wir viel mehr Kohl essen

Verbraucherschützer weisen darauf hin, sich nach dem Schälen von Bananen unbedingt die Hände zu waschen. Denn auf und in der Schale können Pestizide enthalten sein. (Bild: nata_vkusidey/fotolia.com)

Kartoffeln und Bananen sind wichtige Energielieferanten für Patienten mit Glutenunverträglichkeit

Jetzt News lesen

Ein Frühstücksei in einem Eierbecher sowie ein Löffel und ein Salzstreuer auf einem Tisch

Ernährung: Eier schützen vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen

25. Mai 2022
Einkaufswagen in einem Supermarkt

Rückruf für diverse Nudeln wegen gesundheitsgefährdender Salmonellen

25. Mai 2022
Das Risiko für Osteoporose scheint erheblich mit dem Mangel an Kalzium und Vitamin-D verbunden zu sein. (Bild: RFBSIP/Stock.Adobe.com)

Knochenschwund: So Osteoporose-Risiko verringern

25. Mai 2022
Forscher im Labor blickt in eine Mikroskop

Krebs: Erster Tumor-Patient erhält krebsabtötendes Virus

25. Mai 2022
Ein Korb ist gefüllt mit verschiedenen Früchten und Gemüsesorten.

Herzkrankheit: Ernährung mit niedrigem glykämischen Index hilft bei der Gewichtsabnahme

24. Mai 2022
Eine Frau mit einem Baby auf dem Arm nimmt eine Schokolade aus einem Regal im Supermarkt.

Rückruf für Schokolade: Gesundheitsgefahr für bestimmte Personen

24. Mai 2022

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2019 Heilpraxisnet.de GbR