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Corona-Beschlüsse: Wie viel Bußgeld bei Verstoß gegen Maskenpflicht zu zahlen ist

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
29. August 2020
in News
Leseminuten 2 min
Frau legt einen Mund-Nasen-Schutz an
Ohne Mund-Nasen-Schutz geht es nicht: Verstöße gegen die Maskenpflicht sollen in Zukunft strenger bestraft werden. Zudem hat sich die Politik auf weitere Beschlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt. (Bild: Goffkein/stock.adobe.com)

Neue Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 möglichst einzudämmen. Nun haben Bund und Länder neue Beschlüsse gefasst.

Neue Regelungen für Rückkehrer aus Risikogebieten, mehr Kinderkrankengeld für Eltern – aber keine einheitliche Regelungen für Privatfeiern. Welche Regeln gelten künftig im Kampf gegen das Coronavirus?

Kampf gegen die Corona-Pandemie

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie verfolgen die Länder längst ganz unterschiedliche Linien. Auf ein paar neue Leitplanken haben sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bei ihren Gesprächen am Donnerstag (27. August) aber geeinigt. Ein Überblick:

  • Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht soll in allen Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden.
  • Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen bis mindestens Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Eine Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende Oktober Regelungen für einen einheitlichen Umgang mit Publikum bei bundesweiten Sportveranstaltungen vorschlagen.
  • Die Möglichkeit zu kostenlosen Coronavirus-Tests für Reisende, die aus dem Ausland nach Deutschland zurückkommen, soll ab dem 16. September auf Rückkehrer aus Risikogebieten begrenzt werden.
  • Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, soll die verpflichtende Quarantäne frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach der Rückkehr beenden können. Die Regelung soll „möglichst ab 1. Oktober“ gelten. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und bei Verstößen sollen empfindliche Bußgelder verhängt werden. Der Bund will auf die Pflicht zu der 14-tägigen Quarantäne stärker hinweisen – „an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten“. Angestrebt wird, dass sich Rückkehrende künftig noch im Risikogebiet testen lassen müssen.
  • Angestrebt wird, dass in Zukunft Einkommensausfälle nicht entschädigt werden, wenn die Quarantäne aufgrund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet erforderlich wird.
  • Gesetzlich Versicherten mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleinerziehende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen.
  • Digitalisierung in Schulen soll voran getrieben werden. Der Bund will die Länder mit einem Sofortprogramm von weiteren 500 Millionen Euro unterstützen.
  • Bund und Länder wollen daran arbeiten, dass mehr Coronavirus-Tests möglich werden.
  • Vom Bund vorgeschlagene einheitliche Obergrenzen für Teilnehmer an privaten Feiern haben Bund und Länder nicht vereinbart. (ad; Quelle: dpa)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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