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Coronavirus: Maskenpflicht gilt ab dem 7. Lebensjahr

Alfred Domke
Verfasst von Alfred Domke, Redakteur für Gesundheits-News
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24. April 2020
in News
Junge Frau legt eine Mundschutzmaske an
In Bayern gilt ab nächster Woche die sogenannte Maskenpflicht. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Auch Kinder müssen die Mund-Nasen-Bedeckung tragen. (Bild: rcfotostock/stock.adobe.com)
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Corona-Empfehlung: Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit schon jetzt tragen

In Sachsen gilt die sogenannte Maskenpflicht bereits seit Anfang dieser Woche. Mehrere andere Bundesländer haben die Pflicht für das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln für die kommenden Wochen beschlossen, darunter auch Bayern. Das Gesundheitsministerium des Freistaats weist darauf hin, dass die Maskenpflicht ab dem siebten Lebensjahr gilt.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml empfiehlt in einer aktuellen Mitteilung, dass beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr schon jetzt eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden sollte. Die sogenannte Maskenpflicht, die im Freistaat ab dem 27. April beginnt, gilt ab dem siebten Lebensjahr.

Ausbreitung des Virus eindämmen

Um die Ausbreitung der Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen, haben zahlreiche Staaten weltweit in den vergangenen Wochen eine Maskenpflicht angeordnet. In Deutschland gibt es eine solche bislang nicht, allerdings in immer mehr Bundesländern. So auch in Bayern, wo sie nächste Woche beginnt.

Die Gesundheitsministerin des Freistaats, Melanie Huml, hat die Menschen in Bayern dazu aufgerufen, wegen der Corona-Pandemie ab sofort insbesondere in Supermärkten sowie in U-Bahnen, Bussen und S-Bahnen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

„Die sogenannte Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr gilt zwar erst ab nächster Woche. Aber es ist schon jetzt wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus zu schützen“, betonte die Politikerin, die ausgebildete Ärztin ist.

„Dafür kann eine Alltagsmaske oder ein Schal vor Mund und Nase in bestimmten Situationen ein zusätzlicher Baustein sein“, fügte die Ministerin hinzu.

„Allerdings sollte dennoch darauf geachtet werden, möglichst einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem bleibt es natürlich bei den üblichen Hygiene-Regeln.“

Masken selber machen

Wer sich seine Maske selbst fertigt, sollte dafür die richtigen Materialien verwenden.

Laut Forschenden des Max-Planck-Instituts für Chemie konnten im Test vor allem Baumwollstoffe wie Jersey, Biberstoff sowie Vlies aus Staubsaugerbeuteln zur Fertigung einer eigenen Mund-Nasen-Schutzmaske überzeugen.

Wichtig ist zudem, die Masken regelmäßig zu reinigen. Um Covid-19-Erreger abzutöten, ist es laut Fachleuten empfehlenswert, die Masken im Backofen auf 70 Grad zu erhitzen.

Selbst genähte Produkte aus Baumwolle können bei 60 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden.

Mehr Geschäfte können öffnen

In der Mitteilung des Ministeriums wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem siebten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen gilt.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab dem kommenden Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die (wie beispielsweise Supermärkte und Apotheken) bereits derzeit oder ab dem 27. April geöffnet haben dürfen.

Seit Montag dürfen in Bayern Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen. Ab dem 27. April 2020 folgen dann Kfz-Händler, Fahrradhändler sowie Buchhandlungen. Zudem dürfen ab dem kommenden Montag alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten.

Medizinische Schutzmasken ausschließlich für medizinisches Personal

„Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht“, erläuterte Huml. Die Ministerin verwies darauf, dass die Bayerische Staatsregierung daran arbeite, mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen.

Des Weiteren erklärte die Ministerin, dass sich die Menschen in Bayern seit Montag in der Öffentlichkeit auch mit einer nicht im Haushalt lebenden Person aufhalten können. Dies gilt für Sport und Bewegung an der frischen Luft, also zum Beispiel auch für Spaziergänge.

„Die Erleichterung ist vor allem für Alleinstehende gedacht, damit auch sie eine Kontaktperson treffen können. Ziel bleibt aber, Ansteckungen möglichst du vermeiden“, so Huml.

„Deshalb gebieten es die Vernunft und die Rücksichtnahme auf andere Menschen, möglichst wenige unterschiedliche Kontaktpersonen außerhalb des eigenen Haushalts zu treffen.“ (ad)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Alfred Domke
Quellen:
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: Huml: Beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr schon jetzt Mund-Nasen-Bedeckung tragen, (Abruf: 22.04.2020), Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
  • Max-Planck-Institut für Chemie: Stoffe, Papiertücher oder Staubsaugerbeutel gegen Corona, (Abruf: 22.04.2020), Max-Planck-Institut für Chemie

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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