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DAK bezuschusst Osteopathie für Kinder

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
20. April 2011
in News
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Die Krankenkasse DAK bezuschusst Osteopathie-Behandlungen für Kinder

20.04.2011

Schreiattacken, Verdauungsprobleme, Fehlhaltungen – viele Babys zeigen nach der Geburt Symptome, die die Schulmedizin nicht eindeutig zuordnen kann. Verzweifelte Eltern wenden sich dann häufig an einen Osteopathen. Die DAK bezuschusst seit kurzem dessen alternative Heilmethode – und zwar bundesweit.

Ursache des Leidens sind meistens Verspannungen und andere Störungen. „Mit einem ganzheitlichen Ansatz versuchen Osteopathen durch verschiedene Grifftechniken, die Blockaden zu lösen und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren“, sagt Dieter Carius, DAK-Experte für alternative Heilmittel. Auf der Suche nach den Verspannungen wird der ganze Körper von oben bis unten und von außen nach innen quasi mit den Händen „durchleuchtet“.

Blockaden möglichst früh lösen
„Bei Babys sind die Störungen schneller behoben als bei Erwachsenen“, sagt Carius. „Die Verspannungen haben sich noch nicht verfestigt.“ Umso wichtiger sei es, früh die Ursache für das Unwohlsein des Kindes zu entdecken. Denn: Heilen die Störungen nicht von alleine aus, bleiben sie ohne Behandlung oft jahrelang bestehen und beeinflussen die seelische und motorische Entwicklung des Kindes.

Kostenerstattung für Erstcheck
Die DAK erstattet die Kosten für den osteopathischen Erstcheck für alle DAK-familienversicherten Säuglinge im ersten Lebensjahr. Sollten weitere Behandlungen nötig sein, beteiligt sich die Kasse mit einem Rabatt, den der Osteopath direkt mit dem Kunden verrechnet. Voraussetzung: Der Arzt muss Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Osteopathische Medizin (DGOM) sein. Carius: „Sie garantiert hohe qualitative Behandlungsstandards. Ihre Mitglieder sind Ärzte, die eine Ausbildung von 700 Stunden in Osteopathie und regelmäßige Fortbildungen nachweisen müssen.“ (pm)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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