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E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
1. April 2016
in News
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Gesetzesänderung sorgt ab heute für besseren Schutz vor E-Shishas
Bislang konnten Kinder und Jugendliche ohne Probleme elektronische Zigaretten und E-Shishas kaufen. Das ist nun nicht mehr möglich. Zum 1. April treten entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft, E-Zigaretten und E-Shishas dürfen dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Gesundheitsexperten warnen schon lange vor den Gefahren durch die elektronischen Verdampfer.

Verbot gilt auch für Versandhandel
Zukünftig dürfen E-Zigaretten und E-Shishas nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Grund hierfür ist eine Änderung im Jugendschutzgesetz, die am heutigen 1. April in Kraft tritt. Das Verbot gilt auch für den Versandhandel, zudem ist es Arbeitgebern von nun an untersagt, Tabakwaren oder elektronische Zigaretten an Jugendliche weiterzugeben.

Experten warnen schon lange vor gesundheitlichen Risiken
Bislang unterlagen die elektronischen Zigaretten nicht dem Verkaufsverbot an Jugendliche, da sie keinen Tabak enthalten. Neue Studien zeigen jedoch, dass E-Zigaretten und Shishas ein erhebliches Risiko für die Gesundheit darstellen können – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Einige Experten gehen sogar davon aus, dass sie teilweise problematischer als normales Rauchen sind. Auch bei den vermeintlich harmlosen nikotinfreien Produkten gelten die verwendeten Flüssigkeiten als potenziell Krebs erregend und schädlich für die Lungenfunktion. Zudem wird in Hinblick auf junge Konsumenten immer wieder betont, dass der Gebrauch schnell dazu verleitet, auf nikotinhaltige E-Zigaretten bzw. herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Laut einer Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder fünfte 12 bis 17-Jährige schon einmal eine E-Shisha probiert, jeder siebte eine E-Zigarette. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

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