• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen

E-Zigaretten dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden

Sebastian Bertram
Verfasst von Sebastian Bertram
1. April 2016
in News
Teile den Artikel

Gesetzesänderung sorgt ab heute für besseren Schutz vor E-Shishas
Bislang konnten Kinder und Jugendliche ohne Probleme elektronische Zigaretten und E-Shishas kaufen. Das ist nun nicht mehr möglich. Zum 1. April treten entsprechende Änderungen im Jugendschutzgesetz in Kraft, E-Zigaretten und E-Shishas dürfen dann nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden. Gesundheitsexperten warnen schon lange vor den Gefahren durch die elektronischen Verdampfer.

Verbot gilt auch für Versandhandel
Zukünftig dürfen E-Zigaretten und E-Shishas nicht mehr an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Grund hierfür ist eine Änderung im Jugendschutzgesetz, die am heutigen 1. April in Kraft tritt. Das Verbot gilt auch für den Versandhandel, zudem ist es Arbeitgebern von nun an untersagt, Tabakwaren oder elektronische Zigaretten an Jugendliche weiterzugeben.

Experten warnen schon lange vor gesundheitlichen Risiken
Bislang unterlagen die elektronischen Zigaretten nicht dem Verkaufsverbot an Jugendliche, da sie keinen Tabak enthalten. Neue Studien zeigen jedoch, dass E-Zigaretten und Shishas ein erhebliches Risiko für die Gesundheit darstellen können – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Einige Experten gehen sogar davon aus, dass sie teilweise problematischer als normales Rauchen sind. Auch bei den vermeintlich harmlosen nikotinfreien Produkten gelten die verwendeten Flüssigkeiten als potenziell Krebs erregend und schädlich für die Lungenfunktion. Zudem wird in Hinblick auf junge Konsumenten immer wieder betont, dass der Gebrauch schnell dazu verleitet, auf nikotinhaltige E-Zigaretten bzw. herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Laut einer Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat jeder fünfte 12 bis 17-Jährige schon einmal eine E-Shisha probiert, jeder siebte eine E-Zigarette. (nr)

Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel

Darmkeim auf Frühchenstation in Herford entdeckt

Lassa-Fieber: Zustand des Frankfurter Patienten unverändert

Jetzt News lesen

Frau badet bei Kälte in einem See.

Baden in Seen & Flüssen: Risiken oft unterschätzt

1. Juli 2025
Verschiedene Gemüsesorten auf einem Schneidebrett

Ist vegane oder mediterrane Ernährung gesünder?

30. Juni 2025
Mann fasst sich ans Herz.

Zink und andere Spurenelemente können Herzschwäche-Risiko erhöhen

30. Juni 2025
Frau fasst sichmit beiden Händen an ihr Bauchfett.

Body-Mass-Index ohne Aussagekraft für die Lebenserwartung

29. Juni 2025
Ein Bündel mit Spinat- und Grünkohlblättern vor einem weißen Hintergrund.

Dieses Gemüse schützt Herz & Gefäße

29. Juni 2025
Verschiedene mediterrane Lebensmittel auf einer hölzernen Oberfläche.

Mediterrane Ernährung: Nüsse statt Olivenöl besser für den Blutdruck

28. Juni 2025

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR