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Empfohlener Giftpilz steht unter Naturschutz

Redaktion Heilpraxis.de
Verfasst von Redaktion Heilpraxis.de
29. September 2010
in News
Leseminuten 3 min

Krankenkasse: Empfohlener Giftpilz steht auch unter Naturschutz

Nachdem die Krankenkasse Vereinigte IKK in ihrer Mitgliederzeitschrift „Aktiv und Gesund“ einen Giftpilz als essbar empfohlen hat, war die Kritik in den Medien groß. Die IKK veröffentlichte umgehend eine Richtigstellung und entschuldigte sich mit dem Hinweis, dass eine externe Agentur für den Inhalt der Zeitschrift verantwortlich sei. Der in dem Rundschreiben als Pilzexperte genannte Ansprechpartner von der Pilznotruf-Hotline, Dieter J. Honstraß, erklärte jetzt, dass der Pilz nicht nur giftig sei, sondern auch unter Naturschutz stehe.

Sammler verstoßen gegen die Bundesartenschutzverordnung
So ist das Sammeln des als essbar beschriebenen Grünlings gleich doppelt ärgerlich. Einerseits drohen beim Verzehr Übelkeit und Schweißausbrüchen, Muskelschwäche mit Muskelschmerzen, so dass die Unternehmenssprecherin der Vereinigten IKK, Sylvia Strothotte, vor "potentiell lebensgefährlichen" Vergiftungen warnt. Anderseits ist das Sammeln des Waldpilzes verboten, da er unter durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt ist. Sammler verderben sich also nicht nur den Magen, sondern verstoßen auch gegen geltendes Recht, wie der Pilzexperte Honstraß betont.

Bis 2001 galt der Grünling als Speisepilz
Die Mitgliederzeitschrift „aktiv & gesund“ wird von der Agentur „surma“ für die zum 1 Juli 2010 aus der Signal Iduna IKK und der IKK Nordrhein entstandene Vereinigte IKK erstellt. Dabei ist der Fehler, der in dem Artikel „Der Herbst bittet zu Tisch“ zur Bezeichnung des Grünlings als Speisepilz führte, durchaus zu verstehen. Denn bis vor kurzem galt der Waldpilz noch als genießbar.

Erst seit 2001 wird der Grünling in Deutschland nicht mehr als Speisepilz gewertet, da er eine als Tricholoma-equestre-Syndrom beschriebene Muskelschwäche (Rhabdomyolyse) auslösen kann, die teilweise sogar tödlich endet. In jeglichen älteren Pilzbüchern wird der Grünling jedoch noch als essbar gelistet. Der Verzehr ist nach Aussage von Dieter J. Honstraß gegenüber der Rheinischen Post allerdings nur tödlich, "wenn man über zwei Wochen jeden Tag kiloweise Grünlinge esse."

Bisher keine ernsthaft Vergiftung durch den Grünling
So sind bisher bei der Giftnotrufzentrale und beim Pilznotruf nur sporadische Anrufe zu verzeichnen, bei denen die Personen noch keine akuten Symptome aufwiesen und die Hotlines eher zu Informationszwecken nutzten. Die Giftnotrufzentrale hat bisher eine Person nach zweimaligem Grünlingverzehr zum Hausarzt geschickt, um zu klären welche Folgen der Pilzkonsum für die Organe der betroffenen Person hat. Auch die umgehende Reaktion der Krankenkasse hat hier sicher dazu beigetragen, dass kaum Pilzvergiftungen durch den Grünling zu verzeichnen sind. „Alle Versicherten, von denen eine E-Mail-Adresse vorlag, wurden schon vorab per E-Mail gewarnt (…) und in der kommenden Ausgabe von aktiv + gesund wird eine ausführliche Richtigstellung zu dem Thema veröffentlicht", erklärte Martina Cwojdzinski im Namen der Vereinigten IKK. „In unserer letzten Ausgabe haben wir über Waldpilze berichtet und den Grünling (Blätterpilz) als essbar bezeichnet. Unserer externen Agentur ist dabei ein Fehler unterlaufen, der Gefahren für Leib und Leben bedeuten kann", so die eindeutige Richtigstellung der Vereinigten IKK.

Unerfahrene Pilzsammler sollten Pilz-Beratungsstellen nutzen
Insbesondere unerfahrene Pilzsammler greifen immer wieder zu teilweise gefährlichen Giftpilzen. Daher raten Experten wie Dieter J. Honstraß dazu vor dem Verzehr von selbst gesammelten Pilzen unbedingt eine Pilz-Beratungsstelle aufzusuchen. Denn der Konsum des Grünlings ist z. B. im Vergleich zum Knollenblätterpilz eher harmlos und insgesamt gibt es eine Vielzahl von Pilzen deren Verzehr ernsthafte gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Wer sich bei den gesammelten Pilzen nicht zu einhundert Prozent sicher ist, sollte also dringen auf den Verzehr verzichten. (fp, 29.09.2010)

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Autoren- und Quelleninformationen

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.


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