• Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
Heilpraxis - Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Ganzheitliche Medizin
  • Heilpflanzen
  • News
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
Heilpraxisnet.de - Portal für Naturheilverfahren und Naturheilkunde

Ernährung: Insekten in Lebensmitteln – Welche Vorschriften gibt es?

Volker Blasek
Verfasst von Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek, Medizinischer Fachredakteur
Quellen ansehen
15. März 2023
in News
Essbare Mehlwürmer und Mehl in Holzlöffeln
Welche Vorschriften gibt es bei der Verwendung von Insekten als Zutat in Lebensmitteln? (Bild: BarTa/stock.adobe.com)
Teile den Artikel

Regelungen für Insekten in Nahrungsmitteln

Vier unterschiedliche Insekten wurden bislang von der Europäischen Kommission als Lebensmittel für den europäischen Markt zugelassen: Mehlkäfer, Wanderheuschrecke, Hausgrille und Getreideschimmelkäfer (Buffalowurm). Für die Verwendung der Insekten als Zutat gelten jedoch klare Regeln.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) teilt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März mit, wie Verbraucherinnen und Verbraucher darüber aufgeklärt werden, ob ein Produkte Insekten enthält oder nicht. Hierfür gibt es laut des Bundesamtes eindeutige Vorschriften.

Würden Sie Insekten essen?

Bei Insekten als Nahrungsmittel scheiden sich die Geister. Die einen sehen darin eine hochwertige Proteinquelle, die im Vergleich zu anderen tierischen Produkten wesentlich umweltschonender produziert werden kann. Andere befürchten allergische Reaktionen, halten die Insektenzucht für Tierquälerei oder ekeln sich schlichtweg vor dem Konsum.

Für Insekten als Zutat gibt es klare Regeln

Müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Zulassung in der EU nun befürchten, dass Insekten als Zutat in zahlreichen Produkten versteckt werden? Nach Angaben des BVL wird dies nicht passieren, denn die Zulassung ist an eine klare Kennzeichnungsvorschrift gebunden. Zudem gelten Lebensmittel, die Insekten enthalten, nicht mehr als vegan oder vegetarisch.

Laut BVL wird jede Person selbst darüber entscheiden, ob Insekten in den Speiseplan integriert werden oder nicht. Wenn ein Hersteller Insekten als Zutat verwendet, muss auf der Zutatenliste aufgeführt sein, um welche Insektenart es sich handelt.

Manche Menschen reagieren allergisch auf Insekten

Dies ist allein unter dem Gesichtspunkt notwendig, dass Insekten bei manchen Menschen allergische Reaktionen auslösen, insbesondere bei denjenigen, die allergisch auf Krebstiere, Hausstaubmilben oder Weichtiere reagieren.

Außerdem können Insekten Rückstände von Gluten aufweisen, wenn sie ein gutenhaltiges Futter erhalten haben. Daher sind auch bei Personen mit Glutensensitivität oder Zöliakie gesundheitliche Beschwerden nicht ausgeschlossen.

Insekten müssen als Zutat klar deklariert werden

Die Regelung sieht vor, dass Lebensmittel, die Insekten enthalten, in der Zutatenliste klar und verständlich aufgeführt werden und zwar mit deutschem und lateinischem Namen. Darüber hinaus muss die Beimischung beziehungsweise die Darreichungsform gekennzeichnet sein, wie beispielsweise getrocknet, pastenartig oder pulverförmig.

Zusätzlich sind die Hersteller dazu verpflichtet, Allergie-Hinweise in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste zu platzieren.

Insekten gelten als tierische Produkte

Nach dem EU-Recht wurden Insekten in die Kategorie „Lebensmittel, die aus Tieren oder deren Teilen bestehen oder daraus isoliert oder erzeugt wurden“ eingeordnet. Sie müssen also dementsprechend gekennzeichnet sein und dürfen nicht als vegetarisch oder vegan deklariert werden. (vb)

Autoren- und Quelleninformationen

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern und Medizinerinnen geprüft.

Autor:
Diplom-Redakteur (FH) Volker Blasek
Quellen:
  • Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Klare Regeln für Insekten als Lebensmittel (veröffentlicht: 14.03.2023), bvl.bund.de
  • Europäische Kommission: Insekten in Lebensmitteln - die Fakten (Abruf: 15.03.2023), germany.representation.ec.europa.eu

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen.

Nächster Artikel
Verschiedene Gemüsesorten auf einem Schneidebrett

Mediterrane Ernährung reduziert Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und vorzeitigen Tod

Junge Frau sitzt auf einem Bett und niest in ein Taschentuch

Allergie oder Erkältung: Wo sind die Unterschiede?

Jetzt News lesen

Frau gibt Speiseöl zu einem Salat

Ernährung: Die fünf gesündesten Speiseöle für das Herz

29. März 2023
Medizinisches Cannabis liegt auf einem Schreibtisch in einer Arzt-Praxis.

Cannabis: Ab wann liegt eine Sucht vor? Legalisierung erfordert Umdenken

28. März 2023
Glas mit Thymiantee und daneben ein Strauß Thymian

Thymian: Effektives Hausmittel gegen Husten

28. März 2023
Eine Tasse schwarzer Kaffee mit einem Löffel auf einem Holztisch

Kaffee: Ist es gesünder, ihn schwarz zu trinken?

28. März 2023
Reife Kirschen in einem Körbchen

Kirschen: Gut gegen Gicht, für das Herz, den Blutzucker und einen erholsamen Schlaf

28. März 2023
Verschiedene Speiseöle in unterschiedlichen Farben und Flachen vor einem weißen Hintergrund.

Ernährung: Diese zwei Faktoren sind bei Speiseölen entscheidend

27. März 2023

Heilpraxis

Das Fachportal für Naturheilkunde und Gesundheit

  • Werben Sie hier
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wir über uns
  • Rezepte
  • Consent anpassen
Kein Ergebnis
Alle Ergebnisse anzeigen
  • Symptome
  • Krankheiten
  • Hausmittel
  • Naturheilkunde
  • Heilpflanzen
  • Ganzheitliche Medizin
  • News
  • Kontakt
  • Therapeuten
  • Themen
  • Fachliche Aufsicht
  • Rezepte

© 2022 Heilpraxisnet.de GbR